Glossar zu Schonzeit, Mindestmaß, Jagd und Fischereischein
60 Begriffe aus dem Fischerei- und Jagdrecht, von Angelkarte bis Zurücksetzgebot, jeweils mit der Regel, in der sie stehen. Filtern Sie nach Buchstaben oder suchen Sie direkt.
- Aal
- Der Aal ist ein Wanderfisch, der im Süßwasser aufwächst und zum Laichen ins Meer zieht, und sein bedrohter Bestand ist streng geschützt.
- Aalverordnung
- Die Aalverordnung ist eine EU-Verordnung von 2007, die jedes Mitgliedsland verpflichtet, den stark bedrohten Aal mit eigenen Plänen zu schützen.
- Angelkarte
- Die Angelkarte ist die Erlaubnis, an einem bestimmten Gewässer zu angeln, und Sie bekommen sie vom Besitzer oder Pächter, meist einem Angelverein.
- Besatz
- Besatz heißt, dass Fische, meist Jungfische, gezielt in ein Gewässer eingesetzt werden, um den Bestand zu stützen oder eine Art zurückzubringen.
- Betäubung
- Die Betäubung ist der erste Schritt beim Töten eines Fisches, meist ein kräftiger Schlag auf den Kopf, der ihn sofort empfindungslos macht.
- Bewirtschaftungsplan
- Ein Bewirtschaftungsplan legt für ein Gewässer über mehrere Jahre fest, welchen Fischbestand der Verein oder Besitzer anstrebt und wie er ihn pflegt.
- Binnengewässer
- Binnengewässer sind alle Gewässer im Landesinneren, also Flüsse, Bäche, Seen, Teiche und Kanäle, im Unterschied zu den Küstengewässern am Meer.
- bleifreie Munition
- Bleifreie Munition enthält kein Blei, sondern andere Metalle wie Kupfer oder Weicheisen, damit Wildtiere und Menschen keine Bleireste aufnehmen.
- Brut- und Setzzeit
- Die Brut- und Setzzeit ist die Zeit im Frühjahr und Frühsommer, in der Vögel brüten und Säugetiere wie Rehe ihre Jungen zur Welt bringen.
- Catch and Release
- Catch and Release heißt, einen Fisch nur zu fangen, um ihn gleich wieder freizulassen, und das gilt in Deutschland als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
- Cypriniden
- Cypriniden sind die Karpfenfische, die artenreichste Fischfamilie in deutschen Gewässern, zu der Karpfen, Rotauge, Brachse, Schleie und Barbe gehören.
- Cyprinidengewässer
- Ein Cyprinidengewässer ist ein wärmeres, eher langsam fließendes oder stehendes Gewässer, in dem vor allem Karpfenfische wie Rotauge oder Brachse leben.
- Elterntierschutz
- Der Elterntierschutz verbietet, ein Wildtier zu jagen, das seine Jungen noch versorgt, auch wenn für die Art gerade Jagdzeit ist.
- Entnahmefenster
- Ein Entnahmefenster ist der Längenbereich zwischen Mindestmaß und Höchstmaß, in dem Sie einen Fisch mitnehmen dürfen, also dasselbe wie ein Fangfenster.
- Erlaubnisschein
- Der Erlaubnisschein ist das amtliche Wort für die Angelkarte, mit der Ihnen der Besitzer oder Pächter eines Gewässers das Angeln dort erlaubt.
- Fangbegrenzung
- Eine Fangbegrenzung legt fest, wie viele Fische Sie an einem Tag oder in einem bestimmten Zeitraum höchstens mitnehmen dürfen.
- Fangbuch
- Ein Fangbuch ist die Liste, in die Sie Ihre Fänge mit Art, Anzahl, Länge und Datum eintragen, oft auch Fangliste oder Fangkarte genannt.
- Fangfenster
- Ein Fangfenster ist der Längenbereich zwischen Mindestmaß und Höchstmaß, in dem Sie einen Fisch mitnehmen dürfen.
- Fangstatistik
- Eine Fangstatistik hält fest, wie viele Fische welcher Art in einem Gewässer über die Jahre gefangen werden, meist aus den Fanglisten der Angler.
- Fischereiaufseher
- Ein Fischereiaufseher kontrolliert im Auftrag der Fischereibehörde am Wasser, ob Angler gültige Papiere haben und die Regeln einhalten.
- Fischereigesetz
- Das Fischereigesetz ist das Gesetz Ihres Bundeslandes, das die Grundregeln für Angeln und Fischerei festlegt, etwa wer einen Fischereischein braucht.
- Fischereipacht
- Fischereipacht heißt, dass der Besitzer eines Gewässers das Recht zum Fischen gegen Geld auf Zeit an einen anderen überlässt, meist an einen Angelverein.
- Fischereischein
- Der Fischereischein ist der amtliche Ausweis, den Sie in fast allen Bundesländern zum Angeln brauchen, meist nach bestandener Fischerprüfung.
- Fischwilderei
- Fischwilderei ist das Angeln an einem fremden Gewässer ohne Erlaubnis des Besitzers oder Pächters, eine Straftat mit Geldstrafe oder Haft.
- Friedfisch
- Ein Friedfisch ist eine Fischart, die sich vor allem von Pflanzen, Plankton, Würmern oder Insektenlarven ernährt, etwa Karpfen, Rotauge oder Schleie.
- ganzjährige Schonzeit
- Eine ganzjährige Schonzeit bedeutet, dass Sie eine Fischart das ganze Jahr über nicht fangen und nicht mitnehmen dürfen.
- Gastkarte
- Eine Gastkarte ist eine befristete Angelkarte für Angler, die nicht Mitglied in dem Verein sind, dem das Gewässer gehört oder der es gepachtet hat.
- Hegeverpflichtung
- Die Hegeverpflichtung ist die gesetzliche Pflicht, den Fisch- oder Wildbestand eines Gewässers oder Reviers zu pflegen und gesund zu erhalten.
- Höchstmaß
- Ein Höchstmaß ist die Länge, ab der Sie einen Fisch nicht mehr mitnehmen dürfen, weil große Fische für den Nachwuchs besonders wertvoll sind.
- Jagdschein
- Der Jagdschein ist der amtliche Ausweis, den Sie zum Jagen brauchen, und Sie bekommen ihn erst nach bestandener Jägerprüfung.
- Jagdzeit
- Die Jagdzeit ist der Zeitraum im Jahr, in dem Sie eine Wildart jagen dürfen, und außerhalb davon hat die Art Schonzeit.
- Jugendfischereischein
- Der Jugendfischereischein ist ein Fischereischein für Kinder und Jugendliche ohne volle Prüfung, den es aber nicht mehr in jedem Bundesland gibt.
- Kiemenschnitt
- Der Kiemenschnitt ist ein Schnitt durch die Kiemenbögen eines betäubten Fisches, der ihn durch den Blutverlust schnell und sicher tötet.
- Küstengewässer
- Küstengewässer sind die Meeresbereiche an Nord- und Ostsee samt Buchten und Flussmündungen, für die oft eigene Schonzeiten und Mindestmaße gelten.
- Laichschonbezirk
- Ein Laichschonbezirk ist ein abgegrenzter Teil eines Gewässers, in dem Fische laichen oder heranwachsen und in dem das Angeln zeitweise verboten ist.
- Laichzeit
- Die Laichzeit ist die Zeit im Jahr, in der eine Fischart ihre Eier ablegt, und sie ist meist der Grund für die Schonzeit dieser Art.
- Landesfischereiverordnung
- Die Landesfischereiverordnung ist die Fischereiverordnung Ihres Bundeslandes, in der Schonzeiten, Mindestmaße und erlaubte Fanggeräte stehen.
- Mindestmaß
- Ein Mindestmaß ist die Länge, die ein Fisch mindestens haben muss, damit Sie ihn mitnehmen dürfen.
- Nachtangelverbot
- Ein Nachtangelverbot untersagt das Angeln in der Nacht, entweder an bestimmten Gewässern oder zu bestimmten Zeiten im Jahr.
- Nachtjagdverbot
- Das Nachtjagdverbot untersagt, bestimmte Wildarten nachts zu erlegen, von anderthalb Stunden nach Sonnenuntergang bis anderthalb Stunden vor Sonnenaufgang.
- Neunauge
- Neunaugen sind urtümliche, aalförmige Wassertiere ohne Kiefer, die rechtlich wie Fische behandelt werden und fast überall ganzjährig geschützt sind.
- Ordnungswidrigkeit
- Eine Ordnungswidrigkeit ist ein leichterer Verstoß, für den ein Bußgeld droht, etwa wenn Sie einen zu kleinen Fisch mitnehmen.
- Raubfisch
- Ein Raubfisch ist eine Fischart, die sich als erwachsenes Tier vor allem von anderen Fischen ernährt, etwa Hecht, Zander, Barsch oder Wels.
- Reviersystem
- Das Reviersystem bedeutet, dass in Deutschland nur in festgelegten Jagdrevieren gejagt werden darf und das Jagdrecht dem Eigentümer des Bodens zusteht.
- Salmonide
- Ein Salmonide ist ein Fisch aus der Familie der Lachsfische, zu der Forellen, Lachse, Saiblinge, Äschen und Renken gehören.
- Salmonidengewässer
- Ein Salmonidengewässer ist ein kühles, sauerstoffreiches Gewässer, meist ein schnell fließender Bach, in dem vor allem Forellen und Äschen leben.
- Schonbezirk
- Ein Schonbezirk ist ein abgegrenzter Teil eines Gewässers, in dem das Angeln dauerhaft oder zu bestimmten Zeiten verboten oder eingeschränkt ist.
- Schonmaß
- Schonmaß ist ein älteres Wort für das Mindestmaß, also die Länge, die ein Fisch mindestens haben muss, damit Sie ihn mitnehmen dürfen.
- Schonzeit
- Eine Schonzeit ist der Zeitraum im Jahr, in dem Sie eine bestimmte Fischart nicht fangen und nicht mitnehmen dürfen.
- Schonzeitaufhebung
- Eine Schonzeitaufhebung erlaubt es ausnahmsweise, eine Wildart in ihrer Schonzeit zu jagen, etwa wegen großer Wildschäden oder einer Tierseuche.
- Setzkescher
- Ein Setzkescher ist ein langes Netz, in dem Sie gefangene Fische bis zum Ende des Angeltags lebend im Wasser aufbewahren.
- Setzzeit
- Die Setzzeit ist die Zeit im Jahr, in der Rehe, Hirsche und andere Huftiere ihre Jungen zur Welt bringen, meist im späten Frühjahr.
- Tageslimit
- Ein Tageslimit ist die Höchstzahl an Fischen, die Sie an einem Angeltag mitnehmen dürfen, je Art oder für alle Fische zusammen.
- untere Fischereibehörde
- Die untere Fischereibehörde ist das Fischereiamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt, das vor Ort für Angeln und Fischerei zuständig ist.
- waidgerechtes Töten
- Waidgerechtes Töten heißt, einen gefangenen Fisch oder ein Wildtier so schnell und schonend zu töten, dass es nicht unnötig leidet.
- Wanderfisch
- Ein Wanderfisch ist eine Fischart, die zwischen Meer und Fluss wandert, um zu laichen oder aufzuwachsen, etwa Lachs, Meerforelle oder Aal.
- Widerhaken
- Ein Widerhaken ist die kleine, nach hinten zeigende Spitze an einem Angelhaken, die den Fisch am Haken hält.
- Wildfolge
- Wildfolge heißt, ein angeschossenes Tier über die Reviergrenze ins Nachbarrevier zu verfolgen, und das ist nur mit schriftlicher Vereinbarung erlaubt.
- Wildseuche
- Eine Wildseuche ist eine ansteckende Krankheit, die sich unter Wildtieren ausbreitet, etwa die Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen.
- Zurücksetzgebot
- Das Zurücksetzgebot verpflichtet Sie, einen zu kleinen, zu großen oder geschonten Fisch sofort und schonend ins Wasser zurückzusetzen.