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Was bedeutet Neunauge?

Neunaugen sind urtümliche, aalförmige Wassertiere ohne Kiefer, die rechtlich wie Fische behandelt werden und fast überall ganzjährig geschützt sind.

Neunaugen sehen aus wie kleine Aale, haben aber keinen Kiefer, sondern ein rundes Saugmaul. Zoologen zählen sie deshalb zu den Rundmäulern und nicht zu den Fischen im engeren Sinn. Die Fischereigesetze behandeln sie trotzdem wie Fische. Ihr Name kommt von den sieben Kiemenöffnungen, die zusammen mit Auge und Nasenöffnung wie neun Augen auf jeder Seite wirken. Fluss- und Meerneunauge sind Wanderfische, das Bachneunauge bleibt sein Leben lang im Süßwasser. Alle drei Arten sind in fast allen Bundesländern ganzjährig geschont, das Flussneunauge sogar in allen. Fängt sich ein Neunauge an Ihrer Angel, setzen Sie es sofort und vorsichtig zurück. Welche Arten wie geschützt sind, steht in der Fischereiverordnung Ihres Bundeslandes.

Wo der Begriff geregelt ist

Landesfischereiverordnung des jeweiligen Bundeslandes, teils Bundesnaturschutzgesetz

Verwandte Begriffe

Diese Erklärung ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die genannte Rechtsquelle und die jeweilige Landesverordnung in ihrer aktuellen Fassung.