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Schonzeiten und Mindestmaße der Fische in Brandenburg

Für 47 Fischarten gelten in Brandenburg eigene Regeln, vom Aal bis zum Zander, soweit das Land sie regelt.

47 Fischarten mit Schonzeit oder Mindestmaß in Brandenburg

Von den 47 Fischarten haben 7 eine Schonzeit mit festen Tagen und 14 ein Mindestmaß. Das höchste Mindestmaß hat Aal mit 50 Zentimetern. Am längsten geschont ist Äsche mit 182 Tagen, vom 1. Dezember bis 31. Mai. Das ganze Jahr geschont sind Abgeplattete Teichmuschel, Bachneunauge, Balkan-Goldsteinbeißer, Bitterling, Edelkrebs, Elritze, Finte, Flussneunauge, Gemeine Teichmuschel, Groppe, Große Flussmuschel, Große Maräne, Gründling, Kleine Flussmuschel, Lachs, Maifisch, Malermuschel, Meerforelle, Meerneunauge, Moderlieschen, Nase, Neunstachliger Stichling, Nordseeschnäpel, Schlammpeitzger, Schmerle, Schneider, Seeforelle, Steinbeißer, Stint, Stör (allgemein), Weißflossengründling, Zährte und Ziege. Arten, die mindestens drei Länder regeln, führen zum Vergleich aller Länder.

Fischarten in Brandenburg: Schonzeit und Mindestmaß
ArtSchonzeitMindestmaß
Aalnicht geschont, es gilt keine Schonzeit50 cm
Abgeplattete Teichmuscheldas ganze Jahr geschontkeines
Alandnicht geschont, es gilt keine Schonzeit30 cm
Äschevom 1. Dezember bis zum 31. Mai geschont30 cm
Bachforellevom 16. Oktober bis zum 15. April geschont30 cm
Bachneunaugedas ganze Jahr geschontkeines
Balkan-Goldsteinbeißerdas ganze Jahr geschontkeines
Barbevom 1. Mai bis zum 31. Juli geschont40 cm
Bitterlingdas ganze Jahr geschontkeines
Edelkrebsdas ganze Jahr geschontkeines
Elritzedas ganze Jahr geschontkeines
Fintedas ganze Jahr geschontkeines
Flussneunaugedas ganze Jahr geschontkeines
Gemeine Teichmuscheldas ganze Jahr geschontkeines
Groppedas ganze Jahr geschontkeines
Große Flussmuscheldas ganze Jahr geschontkeines
Große Maränedas ganze Jahr geschontkeines
Gründlingdas ganze Jahr geschontkeines
Haselnicht geschont, es gilt keine Schonzeit15 cm
Hechtvom 1. Februar bis zum 31. März geschont45 cm
Karpfennicht geschont, es gilt keine Schonzeit35 cm
Kleine Flussmuscheldas ganze Jahr geschontkeines
Kleine Maränenicht geschont, es gilt keine Schonzeit15 cm
Lachsdas ganze Jahr geschontkeines
Maifischdas ganze Jahr geschontkeines
Malermuscheldas ganze Jahr geschontkeines
Meerforelledas ganze Jahr geschontkeines
Meerneunaugedas ganze Jahr geschontkeines
Moderlieschendas ganze Jahr geschontkeines
Nasedas ganze Jahr geschontkeines
Neunstachliger Stichlingdas ganze Jahr geschontkeines
Nordseeschnäpeldas ganze Jahr geschontkeines
Quappenicht geschont, es gilt keine Schonzeit30 cm
Rapfenvom 1. April bis zum 30. Juni geschont40 cm
Schlammpeitzgerdas ganze Jahr geschontkeines
Schleienicht geschont, es gilt keine Schonzeit25 cm
Schmerledas ganze Jahr geschontkeines
Schneiderdas ganze Jahr geschontkeines
Seeforelledas ganze Jahr geschontkeines
Steinbeißerdas ganze Jahr geschontkeines
Stintdas ganze Jahr geschontkeines
Stör (allgemein)das ganze Jahr geschontkeines
Weißflossengründlingdas ganze Jahr geschontkeines
Zährtedas ganze Jahr geschontkeines
Zandervom 1. April bis zum 31. Mai geschont45 cm
Ziegedas ganze Jahr geschontkeines
Zopevom 1. März bis zum 31. Mai geschont20 cm

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Häufige Fragen zum Angeln in Brandenburg

Wo finde ich die Schonzeit für eine bestimmte Fischart in Brandenburg?

Jede Fischart mit eigenem Ländervergleich ist in der Übersicht für Brandenburg verlinkt. Dort stehen Schonzeit, Mindestmaß, Bußgeld und die amtliche Quelle.

Welche Fischarten in Brandenburg haben keinen eigenen Ländervergleich?

Arten, die weniger als drei Bundesländer eigens regeln, stehen nur in der Übersicht für Brandenburg. Einen Ländervergleich gibt es für sie nicht, weil er kaum aussagekräftig wäre.

Wie viele Fischarten sind in Brandenburg geregelt?

47 Fischarten sind in Brandenburg mit einer eigenen Schonzeit oder einem eigenen Mindestmaß geregelt. Für alle anderen Arten nennt die Verordnung keine eigene Regel.

Brauche ich zum Angeln in Brandenburg einen Fischereischein?

Für Raubfische ja, für Friedfische nein. In Brandenburg dürfen Sie mit der Friedfischangel ohne Fischereischein angeln, ab 14 Jahren zahlen Sie aber die Fischereiabgabe. Für alle anderen Angeln brauchen Sie einen Fischereischein, und für jedes Gewässer eine Angelkarte.

Verbindlich ist die Fischereiverordnung von Brandenburg in ihrer aktuellen Fassung, dazu kommen die Regeln auf Ihrer Angelkarte. Stand und Prüfdatum stehen bei jeder Art in der Quellenangabe.