Was bedeutet Elterntierschutz?
Der Elterntierschutz verbietet, ein Wildtier zu jagen, das seine Jungen noch versorgt, auch wenn für die Art gerade Jagdzeit ist.
Der Elterntierschutz gilt in der Zeit, in der Wildtiere ihre Jungen bekommen und aufziehen. Bis die Jungen allein zurechtkommen, dürfen Sie die Elterntiere nicht bejagen, die für ihre Aufzucht nötig sind. Das gilt auch für Arten ohne Schonzeit. Ohne das Elterntier verhungern die Jungen oft oder gehen elend zugrunde. Das Verbot steht im Bundesjagdgesetz und gilt damit in allen Ländern. Ein Verstoß ist eine Straftat. Bestimmen Sie deshalb im Frühjahr und Sommer jedes Tier vor dem Schuss genau, Jäger sagen dazu ansprechen, und prüfen Sie, ob es Jungtiere versorgt. Die Länder dürfen für einige Arten wie Wildschwein oder Fuchs Ausnahmen festlegen.
Wo der Begriff geregelt ist
Bundesjagdgesetz in Verbindung mit dem jeweiligen Landesjagdgesetz
Verwandte Begriffe
Diese Erklärung ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die genannte Rechtsquelle und die jeweilige Landesverordnung in ihrer aktuellen Fassung.