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Was bedeutet Zurücksetzgebot?

Das Zurücksetzgebot verpflichtet Sie, einen zu kleinen, zu großen oder geschonten Fisch sofort und schonend ins Wasser zurückzusetzen.

Das Zurücksetzgebot gilt für jeden Fisch, den Sie nicht behalten dürfen. Das ist ein Fisch unter dem Mindestmaß, über einem Höchstmaß oder in seiner Schonzeit. Setzen Sie ihn sofort zurück und heben Sie ihn dafür möglichst wenig aus dem Wasser. Fassen Sie ihn nur mit nassen Händen an, damit seine Schleimhaut heil bleibt. Hat er den Haken tief geschluckt, schneiden Sie die Schnur dicht am Maul ab, statt den Haken herauszureißen. Brandenburg schreibt genau das vor. Ist ein Fisch so schwer verletzt, dass er nicht überleben wird, verlangen einige Länder, ihn zu töten. Behalten oder essen dürfen Sie ihn trotzdem nicht. Die genauen Regeln stehen in der Fischereiverordnung Ihres Bundeslandes.

Wo der Begriff geregelt ist

Landesfischereiverordnung des jeweiligen Bundeslandes

Verwandte Begriffe

Diese Erklärung ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die genannte Rechtsquelle und die jeweilige Landesverordnung in ihrer aktuellen Fassung.