Was bedeutet Schonzeitaufhebung?
Eine Schonzeitaufhebung erlaubt es ausnahmsweise, eine Wildart in ihrer Schonzeit zu jagen, etwa wegen großer Wildschäden oder einer Tierseuche.
Normalerweise dürfen Sie eine Wildart außerhalb ihrer Jagdzeit nicht bejagen. Die Länder dürfen die Schonzeit aber für bestimmte Gebiete oder einzelne Reviere aufheben, wenn es besondere Gründe gibt. Das Bundesjagdgesetz nennt zum Beispiel die Bekämpfung von Wildseuchen, kranke Tiere, übermäßige Schäden an Feldern und Wald sowie Forschung. Eine solche Aufhebung gilt nur für das genannte Gebiet und meist nur für eine bestimmte Zeit. Tiere, die ihre Jungen noch versorgen, bleiben trotzdem geschützt, außer das Land hat für die Art eine Ausnahme bestimmt. Glauben Sie, dass ein solcher Fall vorliegt, wenden Sie sich an die Jagdbehörde Ihres Landkreises. Jagen Sie erst, wenn die Aufhebung schriftlich vorliegt oder öffentlich bekannt gemacht ist.
Wo der Begriff geregelt ist
Bundesjagdgesetz in Verbindung mit dem jeweiligen Landesjagdgesetz
Verwandte Begriffe
Diese Erklärung ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die genannte Rechtsquelle und die jeweilige Landesverordnung in ihrer aktuellen Fassung.