Was bedeutet Fischereischein?
Der Fischereischein ist der amtliche Ausweis, den Sie in fast allen Bundesländern zum Angeln brauchen, meist nach bestandener Fischerprüfung.
Mit dem Fischereischein weisen Sie nach, dass Sie angeln dürfen. Meist bekommen Sie ihn erst, wenn Sie die Fischerprüfung bestanden haben. Ausgestellt wird er an Ihrem Wohnort, je nach Land von der Gemeinde oder vom Fischereiamt. Am Wasser tragen Sie ihn immer bei sich. Der Schein allein reicht aber nicht. Zusätzlich brauchen Sie eine Angelkarte, die der Besitzer oder Pächter des Gewässers ausgibt, meist ein Angelverein. Jedes Bundesland regelt Prüfung, Kosten und Gültigkeit selbst. In vielen Ländern gilt der Schein lebenslang, in anderen nur einige Jahre. Brandenburg etwa verlangt ihn nur für das Angeln auf Raubfische. Für Urlauber bieten viele Länder einen befristeten Schein ohne Prüfung an.
Wo der Begriff geregelt ist
Landesfischereigesetz des jeweiligen Bundeslandes
Verwandte Begriffe
Diese Erklärung ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die genannte Rechtsquelle und die jeweilige Landesverordnung in ihrer aktuellen Fassung.