Fischereischein in Brandenburg machen
In Brandenburg dürfen Sie mit der Friedfischangel ohne Fischereischein angeln, für Raubfische brauchen Sie ihn. Den Fischereischein in Brandenburg bekommen Sie nach einer bestandenen Fischerprüfung. Ein Vorbereitungskurs ist freiwillig, viele besuchen trotzdem einen. Bis zum Schein zahlen Sie zusammen 120 bis 170 Euro für Kurs, Prüfung und Ausstellung. Den eigenen Schein gibt es ab 14 Jahren, und er gilt ein Leben lang.
- Kosten bis zum Schein
- 120 bis 170 Euro
- Eigener Schein ab
- 14 Jahren
- Vorbereitungskurs
- freiwillig
- Fischereiabgabe
- 12 Euro im Jahr
Wer den Fischereischein in Brandenburg machen will, plant am besten mit ein paar Wochen Vorlauf für Kurs, Prüfungstermin und Antrag.
In 4 Schritten zum Fischereischein in Brandenburg
- Vorbereiten. Ein Vorbereitungskurs ist freiwillig, viele besuchen trotzdem einen.
- Fischerprüfung ablegen. Die Prüfung dauert 2 Stunden und wird schriftlich abgelegt. Bei jeder der 60 Fragen wählen Sie eine von drei Antworten aus. Bestanden hat, wer mindestens 45 Fragen und in jedem Gebiet mindestens die Hälfte richtig beantwortet.
- Schein beantragen. Die Prüfung nimmt das Fischereiamt Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt ab, außerdem vom Land anerkannte Prüfer. Bei ihnen melden Sie sich schriftlich an, die Termine geben sie rechtzeitig bekannt. Den Fischereischein und die Marke für die Fischereiabgabe bekommen Sie danach beim Fischereiamt.
- Abgabe zahlen und Angelkarte kaufen. Zahlen Sie die Fischereiabgabe, 12 Euro im Jahr. Die Angelkarte für Ihr Gewässer bekommen Sie beim Verein oder beim Besitzer des Gewässers.
Was kostet der Fischereischein in Brandenburg?
Bis zum Schein zahlen Sie zusammen 120 bis 170 Euro für Kurs, Prüfung und Ausstellung. Im Einzelnen kostet der Kurs 70 bis 120 Euro, die Prüfung 25 Euro und die Ausstellung 25 Euro. Dazu kommt die Fischereiabgabe von 12 Euro im Jahr, eine Gebühr an das Land für Fischbesatz und Gewässerpflege.
| Vorbereitungskurs | 70 bis 120 Euro |
| Fischerprüfung | 25 Euro |
| Ausstellung des Fischereischeins | 25 Euro |
| Fischereiabgabe | 12 Euro im Jahr |
Was wird in der Fischerprüfung in Brandenburg geprüft?
Die Prüfung fragt Wissen aus 5 Gebieten ab:
- Fischkunde und -hege
- Pflege der Fischgewässer
- Fanggeräte und deren Gebrauch
- Behandlung der gefangenen Fische
- Gesetze zu Fischerei, Gewässern, Tierschutz, Tierseuchen und Naturschutz
Ab welchem Alter gibt es den Fischereischein in Brandenburg?
Den eigenen Fischereischein bekommen Sie in Brandenburg ab 14 Jahren.
Kinder ab 8 Jahren angeln ohne Schein allein mit der Friedfischangel, also mit einfachem Haken und Ködern wie Wurm. Jüngere Kinder angeln damit nur, wenn ein Erwachsener, der selbst angeln darf, ständig danebensteht. Der Jugendfischereischein ab 8 Jahren erlaubt ebenfalls nur die Friedfischangel und gilt bis zum 18. Geburtstag.
Wie lange gilt der Fischereischein in Brandenburg?
Der Fischereischein gilt in Brandenburg ein Leben lang. Die Fischereiabgabe zahlen Sie trotzdem, 12 Euro für ein Jahr oder 40 Euro für fünf Jahre. Als Nachweis bekommen Sie eine Marke, die Sie beim Angeln dabeihaben müssen.
Gibt es in Brandenburg einen Fischereischein für Urlauber?
Nein, einen Fischereischein für Urlauber gibt es in Brandenburg nicht. Wer nicht in Deutschland wohnt und nur kurz in Brandenburg ist, darf ohne Fischereischein angeln. Mit der Friedfischangel, einer Angel mit einfachem Haken und Wurm oder Teig als Köder, darf ohnehin jeder ohne Schein angeln. In beiden Fällen zahlen Sie ab 14 Jahren 12 Euro Fischereiabgabe im Jahr und brauchen eine Angelkarte für das Gewässer.
Amtliche Quelle
Die Regeln stehen in §§ 17 bis 22 Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG). Von uns geprüft am 9. September 2026. Zur amtlichen Quelle
Die 25 Euro für die Ausstellung verlangt der Landkreis Oberhavel, andere Landkreise können davon abweichen. Die Kurspreise sind Beispielpreise privater Anbieter.
Fischereischein in den Nachbarländern von Brandenburg
- Fischereischein in Berlin
- Fischereischein in Mecklenburg-Vorpommern
- Fischereischein in Sachsen
- Fischereischein in Sachsen-Anhalt
- Fischereischein in Niedersachsen
Häufige Fragen zum Fischereischein in Brandenburg
Wie lange gilt der Fischereischein in Brandenburg?
Der Fischereischein gilt in Brandenburg ein Leben lang. Die Fischereiabgabe zahlen Sie trotzdem, 12 Euro für ein Jahr oder 40 Euro für fünf Jahre. Als Nachweis bekommen Sie eine Marke, die Sie beim Angeln dabeihaben müssen.
Gilt mein Fischereischein aus einem anderen Bundesland auch in Brandenburg?
Ja, als Gast können Sie in Brandenburg in aller Regel mit dem Fischereischein Ihres eigenen Bundeslandes angeln, solange Sie nicht in Brandenburg wohnen. Nach einem Umzug nach Brandenburg brauchen Sie oft einen Schein des neuen Landes, fragen Sie dazu beim Fischereiamt nach. Einige Länder verlangen auch von Gästen die eigene Fischereiabgabe.
Ab welchem Alter kann ich den Fischereischein in Brandenburg machen?
Den eigenen Fischereischein bekommen Sie in Brandenburg ab 14 Jahren. Kinder ab 8 Jahren angeln ohne Schein allein mit der Friedfischangel, also mit einfachem Haken und Ködern wie Wurm. Jüngere Kinder angeln damit nur, wenn ein Erwachsener, der selbst angeln darf, ständig danebensteht. Der Jugendfischereischein ab 8 Jahren erlaubt ebenfalls nur die Friedfischangel und gilt bis zum 18. Geburtstag.
Was kostet der Fischereischein in Brandenburg?
Bis zum Schein zahlen Sie zusammen 120 bis 170 Euro für Kurs, Prüfung und Ausstellung. Dazu kommt die Fischereiabgabe von 12 Euro im Jahr, eine Gebühr an das Land für Fischbesatz und Gewässerpflege.
Wer nimmt die Fischerprüfung in Brandenburg ab?
Die Prüfung nimmt das Fischereiamt Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt ab, außerdem vom Land anerkannte Prüfer. Bei ihnen melden Sie sich schriftlich an, die Termine geben sie rechtzeitig bekannt. Den Fischereischein und die Marke für die Fischereiabgabe bekommen Sie danach beim Fischereiamt.
Für Raubfische ja, für Friedfische nein. In Brandenburg dürfen Sie mit der Friedfischangel ohne Fischereischein angeln, ab 14 Jahren zahlen Sie aber die Fischereiabgabe. Für alle anderen Angeln brauchen Sie einen Fischereischein, und für jedes Gewässer eine Angelkarte. Verbindlich ist das Fischereigesetz von Brandenburg in seiner aktuellen Fassung.