Schonzeiten und Mindestmaße der Fische in Niedersachsen
Die Fischereiverordnung von Niedersachsen nennt 24 Fischarten mit eigener Regel, jede mit Schonzeit, Mindestmaß oder beidem.
24 Fischarten mit Schonzeit oder Mindestmaß in Niedersachsen
Von den 24 Fischarten haben 5 eine Schonzeit mit festen Tagen und 10 ein Mindestmaß. Das höchste Mindestmaß hat Wels mit 50 Zentimetern. Am längsten geschont ist Edelkrebs mit 242 Tagen, vom 1. November bis 30. Juni. Das ganze Jahr geschont sind Bachneunauge, Bachschmerle, Bitterling, Elritze, Flussneunauge, Groppe, Lachs, Meerforelle, Meerneunauge, Nase, Rapfen, Schlammpeitzger, Steinbeißer und Stör. Arten, die mindestens drei Länder regeln, führen zum Vergleich aller Länder.
| Art | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Aal | nicht geschont, es gilt keine Schonzeit | 35 cm |
| Äsche | vom 1. März bis zum 15. Mai geschont | 30 cm |
| Bachforelle | vom 15. Oktober bis zum 15. Februar geschont | 25 cm |
| Bachneunauge | das ganze Jahr geschont | keines |
| Bachschmerle | das ganze Jahr geschont | keines |
| Barbe | nicht geschont, es gilt keine Schonzeit | 35 cm |
| Bitterling | das ganze Jahr geschont | keines |
| Edelkrebs | vom 1. November bis zum 30. Juni geschont | 11 cm |
| Elritze | das ganze Jahr geschont | keines |
| Flussneunauge | das ganze Jahr geschont | keines |
| Groppe | das ganze Jahr geschont | keines |
| Hecht | vom 1. Februar bis zum 15. April geschont | 40 cm |
| Lachs | das ganze Jahr geschont | keines |
| Meerforelle | das ganze Jahr geschont | keines |
| Meerneunauge | das ganze Jahr geschont | keines |
| Nase | das ganze Jahr geschont | keines |
| Quappe | nicht geschont, es gilt keine Schonzeit | 35 cm |
| Rapfen | das ganze Jahr geschont | keines |
| Regenbogenforelle | nicht geschont, es gilt keine Schonzeit | 25 cm |
| Schlammpeitzger | das ganze Jahr geschont | keines |
| Steinbeißer | das ganze Jahr geschont | keines |
| Stör | das ganze Jahr geschont | keines |
| Wels | nicht geschont, es gilt keine Schonzeit | 50 cm |
| Zander | vom 15. März bis zum 30. April geschont | 35 cm |
Jagdzeiten und Nachbarländer von Niedersachsen
- Jagdzeiten für Wild in Niedersachsen
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- Schonzeiten und Mindestmaße in Nordrhein-Westfalen
Häufige Fragen zum Angeln in Niedersachsen
Brauche ich zum Angeln in Niedersachsen einen Fischereischein?
Nein, in Niedersachsen schreibt das Gesetz für Binnengewässer keinen Fischereischein vor, es reichen Ausweis und Angelkarte. Fast alle Vereine geben die Angelkarte aber nur an Angler mit bestandener Fischerprüfung aus.
Wo finde ich die Schonzeit für eine bestimmte Fischart in Niedersachsen?
Jede Fischart mit eigenem Ländervergleich ist in der Übersicht für Niedersachsen verlinkt. Dort stehen Schonzeit, Mindestmaß, Bußgeld und die amtliche Quelle.
Wie hoch ist das Bußgeld für Angler in Niedersachsen?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Niedersachsen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Gelten die Regeln in Niedersachsen auch an privaten Gewässern?
Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Ausnahmen können für Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer gelten, im Zweifel fragen Sie beim Fischereiamt nach.
Verbindlich ist die Fischereiverordnung von Niedersachsen in ihrer aktuellen Fassung, dazu kommen die Regeln auf Ihrer Angelkarte. Stand und Prüfdatum stehen bei jeder Art in der Quellenangabe.