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Schonzeiten und Mindestmaße der Fische in Niedersachsen

Die Fischereiverordnung von Niedersachsen nennt 24 Fischarten mit eigener Regel, jede mit Schonzeit, Mindestmaß oder beidem.

24 Fischarten mit Schonzeit oder Mindestmaß in Niedersachsen

Von den 24 Fischarten haben 5 eine Schonzeit mit festen Tagen und 10 ein Mindestmaß. Das höchste Mindestmaß hat Wels mit 50 Zentimetern. Am längsten geschont ist Edelkrebs mit 242 Tagen, vom 1. November bis 30. Juni. Das ganze Jahr geschont sind Bachneunauge, Bachschmerle, Bitterling, Elritze, Flussneunauge, Groppe, Lachs, Meerforelle, Meerneunauge, Nase, Rapfen, Schlammpeitzger, Steinbeißer und Stör. Arten, die mindestens drei Länder regeln, führen zum Vergleich aller Länder.

Fischarten in Niedersachsen: Schonzeit und Mindestmaß
ArtSchonzeitMindestmaß
Aalnicht geschont, es gilt keine Schonzeit35 cm
Äschevom 1. März bis zum 15. Mai geschont30 cm
Bachforellevom 15. Oktober bis zum 15. Februar geschont25 cm
Bachneunaugedas ganze Jahr geschontkeines
Bachschmerledas ganze Jahr geschontkeines
Barbenicht geschont, es gilt keine Schonzeit35 cm
Bitterlingdas ganze Jahr geschontkeines
Edelkrebsvom 1. November bis zum 30. Juni geschont11 cm
Elritzedas ganze Jahr geschontkeines
Flussneunaugedas ganze Jahr geschontkeines
Groppedas ganze Jahr geschontkeines
Hechtvom 1. Februar bis zum 15. April geschont40 cm
Lachsdas ganze Jahr geschontkeines
Meerforelledas ganze Jahr geschontkeines
Meerneunaugedas ganze Jahr geschontkeines
Nasedas ganze Jahr geschontkeines
Quappenicht geschont, es gilt keine Schonzeit35 cm
Rapfendas ganze Jahr geschontkeines
Regenbogenforellenicht geschont, es gilt keine Schonzeit25 cm
Schlammpeitzgerdas ganze Jahr geschontkeines
Steinbeißerdas ganze Jahr geschontkeines
Stördas ganze Jahr geschontkeines
Welsnicht geschont, es gilt keine Schonzeit50 cm
Zandervom 15. März bis zum 30. April geschont35 cm

Jagdzeiten und Nachbarländer von Niedersachsen

Häufige Fragen zum Angeln in Niedersachsen

Brauche ich zum Angeln in Niedersachsen einen Fischereischein?

Nein, in Niedersachsen schreibt das Gesetz für Binnengewässer keinen Fischereischein vor, es reichen Ausweis und Angelkarte. Fast alle Vereine geben die Angelkarte aber nur an Angler mit bestandener Fischerprüfung aus.

Wo finde ich die Schonzeit für eine bestimmte Fischart in Niedersachsen?

Jede Fischart mit eigenem Ländervergleich ist in der Übersicht für Niedersachsen verlinkt. Dort stehen Schonzeit, Mindestmaß, Bußgeld und die amtliche Quelle.

Wie hoch ist das Bußgeld für Angler in Niedersachsen?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Niedersachsen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Gelten die Regeln in Niedersachsen auch an privaten Gewässern?

Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Ausnahmen können für Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer gelten, im Zweifel fragen Sie beim Fischereiamt nach.

Verbindlich ist die Fischereiverordnung von Niedersachsen in ihrer aktuellen Fassung, dazu kommen die Regeln auf Ihrer Angelkarte. Stand und Prüfdatum stehen bei jeder Art in der Quellenangabe.