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Fischereischein in Niedersachsen machen

In Niedersachsen schreibt das Gesetz für Binnengewässer keinen Fischereischein vor, fast alle Vereine verlangen ihn aber. Den Fischereischein in Niedersachsen bekommen Sie nach einer bestandenen Fischerprüfung. Ein Vorbereitungskurs ist freiwillig, viele besuchen trotzdem einen. Prüfung und Ausstellung kosten zusammen 115 Euro, dazu kommt ein Kurs, wenn Sie einen besuchen. Den eigenen Schein gibt es ab 14 Jahren, und er gilt ein Leben lang.

Kosten bis zum Schein
ab 115 Euro
Eigener Schein ab
14 Jahren
Vorbereitungskurs
freiwillig
Fischereiabgabe
keine

Prüfung, Kosten und Laufzeit des Fischereischeins regelt Niedersachsen selbst.

In 4 Schritten zum Fischereischein in Niedersachsen

  1. Vorbereiten. Ein Vorbereitungskurs ist freiwillig, viele besuchen trotzdem einen.
  2. Fischerprüfung ablegen. Geprüft wird schriftlich und praktisch. Den genauen Ablauf, etwa die Zahl der Fragen, legt der Anglerverband fest, der die Prüfung abnimmt.
  3. Schein beantragen. Zur Fischerprüfung melden Sie sich in Niedersachsen bei einem vom Land anerkannten Anglerverband an, meist beim Anglerverband Niedersachsen. Den Fischereischein stellt danach die Gemeinde aus, in der Sie wohnen.
  4. Abgabe zahlen und Angelkarte kaufen. Eine Fischereiabgabe gibt es in Niedersachsen nicht. Die Angelkarte für Ihr Gewässer bekommen Sie beim Verein oder beim Besitzer des Gewässers.

Was kostet der Fischereischein in Niedersachsen?

Prüfung und Ausstellung kosten zusammen 115 Euro, dazu kommt ein Kurs, wenn Sie einen besuchen. Im Einzelnen kostet der Kurs keine landesweite Angabe, die Prüfung 70 Euro und die Ausstellung 45 Euro. Eine Fischereiabgabe, wie sie andere Länder für Fischbesatz und Gewässerpflege erheben, zahlen Sie in Niedersachsen nicht.

Kosten des Fischereischeins in Niedersachsen
Vorbereitungskurskeine landesweite Angabe
Fischerprüfung70 Euro
Ausstellung des Fischereischeins45 Euro
Fischereiabgabekeine

Was wird in der Fischerprüfung in Niedersachsen geprüft?

Die Prüfung fragt Wissen aus 5 Gebieten ab:

Ab welchem Alter gibt es den Fischereischein in Niedersachsen?

Den eigenen Fischereischein bekommen Sie in Niedersachsen ab 14 Jahren.

Einen Jugendfischereischein gibt es in Niedersachsen nicht mehr. Kinder unter 14 Jahren bekommen eine Angelkarte nur zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung. Angeln dürfen sie dann nur, wenn eine geeignete Person aufpasst.

Wie lange gilt der Fischereischein in Niedersachsen?

Der Fischereischein gilt in Niedersachsen ein Leben lang. Sie müssen ihn nie verlängern, und eine jährliche Abgabe an das Land fällt nicht an.

Gibt es in Niedersachsen einen Fischereischein für Urlauber?

Nein, einen eigenen Fischereischein für Urlauber gibt es in Niedersachsen nicht. An Flüssen und Seen verlangt das Gesetz aber gar keinen Schein, dort reichen Ausweis und Angelkarte. Ob Sie als Gast ohne Fischerprüfung eine Angelkarte bekommen, entscheidet der Verein oder Besitzer des Gewässers. Fast alle Vereine und Besitzer verlangen einen Fischereischein.

Amtliche Quelle

Die Regeln stehen in §§ 54 Abs. 3, 57, 58, 59, 69 Abs. 1 Nds. FischG; Abschnitt 5 (V. Fischereischein) der Ausführungsbestimmungen zum Niedersächsischen Fischereigesetz (AB-Nds.FischG). Von uns geprüft am 9. September 2026. Zur amtlichen Quelle

Die 70 Euro für die Prüfung verlangt der Anglerverband Niedersachsen, andere anerkannte Verbände können andere Preise haben. Die 45 Euro für den Schein nehmen Hannover und Wilhelmshaven, jede Gemeinde legt ihre Gebühr selbst fest.

Fischereischein in den Nachbarländern von Niedersachsen

Häufige Fragen zum Fischereischein in Niedersachsen

Gilt mein Fischereischein aus einem anderen Bundesland auch in Niedersachsen?

Ja, als Gast können Sie in Niedersachsen in aller Regel mit dem Fischereischein Ihres eigenen Bundeslandes angeln, solange Sie nicht in Niedersachsen wohnen. Nach einem Umzug nach Niedersachsen brauchen Sie oft einen Schein des neuen Landes, fragen Sie dazu beim Fischereiamt nach. Einige Länder verlangen auch von Gästen die eigene Fischereiabgabe.

Wie lange gilt der Fischereischein in Niedersachsen?

Der Fischereischein gilt in Niedersachsen ein Leben lang. Sie müssen ihn nie verlängern, und eine jährliche Abgabe an das Land fällt nicht an.

Gibt es in Niedersachsen einen Fischereischein ohne Prüfung für Urlauber?

Nein, einen eigenen Fischereischein für Urlauber gibt es in Niedersachsen nicht. An Flüssen und Seen verlangt das Gesetz aber gar keinen Schein, dort reichen Ausweis und Angelkarte. Ob Sie als Gast ohne Fischerprüfung eine Angelkarte bekommen, entscheidet der Verein oder Besitzer des Gewässers. Fast alle Vereine und Besitzer verlangen einen Fischereischein.

Ab welchem Alter kann ich den Fischereischein in Niedersachsen machen?

Den eigenen Fischereischein bekommen Sie in Niedersachsen ab 14 Jahren. Einen Jugendfischereischein gibt es in Niedersachsen nicht mehr. Kinder unter 14 Jahren bekommen eine Angelkarte nur zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung. Angeln dürfen sie dann nur, wenn eine geeignete Person aufpasst.

Reicht der Fischereischein allein zum Angeln in Niedersachsen?

Nein, zusätzlich brauchen Sie eine Angelkarte für das Gewässer, an dem Sie angeln. Die Angelkarte, amtlich Erlaubnisschein, bekommen Sie beim Verein oder beim Besitzer des Gewässers.

Nein, in Niedersachsen schreibt das Gesetz für Binnengewässer keinen Fischereischein vor, es reichen Ausweis und Angelkarte. Fast alle Vereine geben die Angelkarte aber nur an Angler mit bestandener Fischerprüfung aus. Verbindlich ist das Fischereigesetz von Niedersachsen in seiner aktuellen Fassung.