Was bedeutet Nachtjagdverbot?
Das Nachtjagdverbot untersagt, bestimmte Wildarten nachts zu erlegen, von anderthalb Stunden nach Sonnenuntergang bis anderthalb Stunden vor Sonnenaufgang.
Das Nachtjagdverbot steht im Bundesjagdgesetz. Es gilt für Huftiere wie Reh, Hirsch oder Mufflon und für die meisten jagdbaren Vögel. Als Nacht gilt die Zeit von anderthalb Stunden nach Sonnenuntergang bis anderthalb Stunden vor Sonnenaufgang. Das Verbot soll Fehlschüsse bei schlechter Sicht vermeiden und dem Wild nachts Ruhe lassen. Wildschweine sind ausgenommen, weil sie vor allem nachts unterwegs sind. Auch einige Vögel wie Möwen und Waldschnepfen fallen nicht darunter. Künstliches Licht und Nachtzielgeräte sind beim Erlegen von Wild nach dem Bundesjagdgesetz verboten. Die Länder dürfen diese Verbote aber erweitern oder aus besonderen Gründen lockern. Welche Technik in Ihrem Revier erlaubt ist, erfahren Sie bei Ihrer Jagdbehörde.
Wo der Begriff geregelt ist
Bundesjagdgesetz, Paragraf 19 Absatz 1 Nummer 4, dazu das Landesjagdgesetz
Verwandte Begriffe
Diese Erklärung ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die genannte Rechtsquelle und die jeweilige Landesverordnung in ihrer aktuellen Fassung.