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Jagdzeiten für Wild in Sachsen

Die Jagdzeitenregelung von Sachsen nennt 21 Wildarten mit eigener Jagdzeit.

21 Wildarten mit Jagdzeit in Sachsen

Von den 21 Wildarten haben 2 je nach Alter und Geschlecht eigene Jagdzeiten, 19 eine einzige. Das ganze Jahr jagdbar sind Dachs, Marderhund, Mink, Muffelwild, Nutria, Schwarzwild und Waschbär. Das ganze Jahr geschont sind Krickente, Mauswiesel und Rebhuhn. Arten, die mindestens drei Länder regeln, führen zum Vergleich aller Länder.

Wildarten in Sachsen: Jagdzeit
ArtJagdzeit
Dachsdas ganze Jahr jagdbar
Damwildje nach Alter und Geschlecht
Elstervom 1. August bis zum 15. März jagdbar
Gamswildvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Graugansvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Graureihervom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Krickentedas ganze Jahr geschont, eine Jagdzeit gibt es nicht
Marderhunddas ganze Jahr jagdbar
Mauswieseldas ganze Jahr geschont, eine Jagdzeit gibt es nicht
Minkdas ganze Jahr jagdbar
Muffelwilddas ganze Jahr jagdbar
Nebelkrähevom 1. August bis zum 15. März jagdbar
Nilgansvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Nutriadas ganze Jahr jagdbar
Rabenkrähevom 1. August bis zum 15. März jagdbar
Rebhuhndas ganze Jahr geschont, eine Jagdzeit gibt es nicht
Rehwildje nach Alter und Geschlecht
Rotwildvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Schwarzwilddas ganze Jahr jagdbar
Sikawildvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Waschbärdas ganze Jahr jagdbar

Schonzeiten und Nachbarländer von Sachsen

Häufige Fragen zur Jagd in Sachsen

Gelten die Jagdzeiten in Sachsen auch in Wildgehegen?

Nein, die Jagdzeiten gelten für frei lebendes Wild. Für Tiere in einem Gehege gelten die Auflagen der Genehmigung, die das Gehege braucht.

Brauche ich für die Jagd in Sachsen einen Jagdschein?

Ja, wer in Sachsen jagen will, braucht einen gültigen Jagdschein. Dazu kommt die Erlaubnis, in einem bestimmten Revier zu jagen.

Wie viele Wildarten sind in Sachsen geregelt?

21 Wildarten sind in Sachsen mit einer eigenen Jagdzeit geregelt. Für alle anderen Arten nennt die Regelung keine eigene Zeit.

Wie hoch ist das Bußgeld für Jäger in Sachsen?

Für Verstöße gegen das Jagdrecht sieht das Gesetz in Sachsen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie die Jagd außerhalb der Jagdzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Verbindlich ist die Jagdzeitenregelung von Sachsen in ihrer aktuellen Fassung. Stand und Prüfdatum stehen bei jeder Art in der Quellenangabe.