Was bedeutet untere Fischereibehörde?
Die untere Fischereibehörde ist das Fischereiamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt, das vor Ort für Angeln und Fischerei zuständig ist.
Die untere Fischereibehörde ist die Stelle, an die Sie sich mit Fragen zum Angeln in Ihrer Gegend wenden. Meist sitzt sie beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt. Das Amt überwacht, ob die Regeln eingehalten werden, und setzt dafür Fischereiaufseher ein. Es verfolgt Verstöße mit Bußgeldern und entscheidet über Ausnahmen. In einigen Ländern stellt es auch den Fischereischein aus oder nimmt die Fischerprüfung ab. Fragen Sie dort nach, wenn eine Regel an Ihrem Gewässer unklar ist oder Sie eine Ausnahme brauchen. Über ihr stehen die obere und die oberste Fischereibehörde, in Nordrhein-Westfalen etwa die Bezirksregierung und das Ministerium. Wie das Amt heißt und wo es sitzt, regelt jedes Bundesland selbst.
Wo der Begriff geregelt ist
Landesfischereigesetz des jeweiligen Bundeslandes
Verwandte Begriffe
Diese Erklärung ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die genannte Rechtsquelle und die jeweilige Landesverordnung in ihrer aktuellen Fassung.