Was bedeutet Fischwilderei?
Fischwilderei ist das Angeln an einem fremden Gewässer ohne Erlaubnis des Besitzers oder Pächters, eine Straftat mit Geldstrafe oder Haft.
Fischwilderei begeht, wer an einem Gewässer fischt, ohne dass der Besitzer oder Pächter es erlaubt hat. Meist heißt das, Sie angeln ohne gültige Angelkarte. Strafbar ist auch, Fische oder Krebse aus einem fremden Gewässer an sich zu nehmen. Das Strafgesetzbuch sieht dafür eine Geldstrafe oder bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe vor. Anders ist es, wenn Sie eine gültige Angelkarte haben, aber Ihren Fischereischein vergessen haben. Das ist keine Fischwilderei, sondern ein Verstoß gegen das Fischereigesetz Ihres Landes, für den ein Bußgeld droht. Auch wer mit gültiger Karte eine Schonzeit missachtet, zahlt in der Regel ein Bußgeld. Die Strafe für Fischwilderei gilt bundesweit, die Bußgelder legt jedes Bundesland selbst fest.
Wo der Begriff geregelt ist
Paragraf 293 Strafgesetzbuch
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Diese Erklärung ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die genannte Rechtsquelle und die jeweilige Landesverordnung in ihrer aktuellen Fassung.