Was bedeutet Aalverordnung?
Die Aalverordnung ist eine EU-Verordnung von 2007, die jedes Mitgliedsland verpflichtet, den stark bedrohten Aal mit eigenen Plänen zu schützen.
Die Aalverordnung soll den Bestand des Europäischen Aals wieder aufbauen. Dafür bestimmt jedes EU-Land die Flussgebiete, in denen Aale natürlich vorkommen. Für jedes Gebiet erstellt es einen Aalbewirtschaftungsplan, also einen Plan, wie wieder mehr Aale überleben. Das Ziel steht in der Verordnung selbst. Mindestens 40 Prozent der erwachsenen Aale sollen ins Meer abwandern können, gemessen an der Menge ohne menschlichen Einfluss. Mögliche Mittel sind weniger Fang durch Berufs- und Freizeitfischer, Besatz mit jungen Aalen, durchgängige Flüsse und zeitweise abgeschaltete Turbinen. In Deutschland setzen die Bundesländer die Pläne um. Für Sie als Angler wird das in der Fischereiverordnung Ihres Landes sichtbar, etwa über Mindestmaß, Schonzeit oder Fangbegrenzung beim Aal.
Wo der Begriff geregelt ist
EU-Aalverordnung in Verbindung mit der jeweiligen Landesfischereiverordnung
Verwandte Begriffe
Diese Erklärung ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die genannte Rechtsquelle und die jeweilige Landesverordnung in ihrer aktuellen Fassung.