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Schonzeiten und Mindestmaße der Fische im Saarland

Im Saarland sind 34 Fischarten mit eigener Schonzeit oder eigenem Mindestmaß geregelt, festgelegt in der Fischereiverordnung des Landes.

34 Fischarten mit Schonzeit oder Mindestmaß im Saarland

Von den 34 Fischarten haben 6 eine Schonzeit mit festen Tagen und 9 ein Mindestmaß. Das höchste Mindestmaß hat Aal und Hecht mit 50 Zentimetern. Am längsten geschont ist Bachforelle mit 182 Tagen, vom 1. Oktober bis 31. März. Das ganze Jahr geschont sind Abgeplattete Teichmuschel, Bachneunauge, Bachschmerle, Bitterling, Dreistachliger Stichling, Edelkrebs, Elritze, Flussneunauge, Flussperlmuschel, Groppe, Große Flussmuschel, Große Teichmuschel, Kleine Flussmuschel, Lachs, Maifisch, Malermuschel, Meerforelle, Meerneunauge, Moderlieschen, Quappe, Schlammpeitzger, Schneider, Steinbeißer, Steinkrebs und Stör. Arten, die mindestens drei Länder regeln, führen zum Vergleich aller Länder.

Fischarten im Saarland: Schonzeit und Mindestmaß
ArtSchonzeitMindestmaß
Aalnicht geschont, es gilt keine Schonzeit50 cm
Abgeplattete Teichmuscheldas ganze Jahr geschontkeines
Äschevom 1. März bis zum 30. April geschont30 cm
Bachforellevom 1. Oktober bis zum 31. März geschont25 cm
Bachneunaugedas ganze Jahr geschontkeines
Bachschmerledas ganze Jahr geschontkeines
Barbevom 15. März bis zum 15. Juni geschont40 cm
Bitterlingdas ganze Jahr geschontkeines
Dreistachliger Stichlingdas ganze Jahr geschontkeines
Edelkrebsdas ganze Jahr geschontkeines
Elritzedas ganze Jahr geschontkeines
Flussneunaugedas ganze Jahr geschontkeines
Flussperlmuscheldas ganze Jahr geschontkeines
Groppedas ganze Jahr geschontkeines
Große Flussmuscheldas ganze Jahr geschontkeines
Große Teichmuscheldas ganze Jahr geschontkeines
Hechtvom 15. Februar bis zum 31. Mai geschont50 cm
Karpfennicht geschont, es gilt keine Schonzeit35 cm
Kleine Flussmuscheldas ganze Jahr geschontkeines
Lachsdas ganze Jahr geschontkeines
Maifischdas ganze Jahr geschontkeines
Malermuscheldas ganze Jahr geschontkeines
Meerforelledas ganze Jahr geschontkeines
Meerneunaugedas ganze Jahr geschontkeines
Moderlieschendas ganze Jahr geschontkeines
Nasevom 15. März bis zum 15. Juni geschont35 cm
Quappedas ganze Jahr geschontkeines
Schlammpeitzgerdas ganze Jahr geschontkeines
Schleienicht geschont, es gilt keine Schonzeit25 cm
Schneiderdas ganze Jahr geschontkeines
Steinbeißerdas ganze Jahr geschontkeines
Steinkrebsdas ganze Jahr geschontkeines
Stördas ganze Jahr geschontkeines
Zandervom 15. Februar bis zum 31. Mai geschont45 cm

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Häufige Fragen zum Angeln im Saarland

Welche Fischarten im Saarland haben keinen eigenen Ländervergleich?

Arten, die weniger als drei Bundesländer eigens regeln, stehen nur in der Übersicht für das Saarland. Einen Ländervergleich gibt es für sie nicht, weil er kaum aussagekräftig wäre.

Wie hoch ist das Bußgeld für Angler im Saarland?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz im Saarland ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Gelten die Regeln im Saarland auch an privaten Gewässern?

Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Ausnahmen können für Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer gelten, im Zweifel fragen Sie beim Fischereiamt nach.

Wie viele Fischarten sind im Saarland geregelt?

34 Fischarten sind im Saarland mit einer eigenen Schonzeit oder einem eigenen Mindestmaß geregelt. Für alle anderen Arten nennt die Verordnung keine eigene Regel.

Verbindlich ist die Fischereiverordnung von Saarland in ihrer aktuellen Fassung, dazu kommen die Regeln auf Ihrer Angelkarte. Stand und Prüfdatum stehen bei jeder Art in der Quellenangabe.