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Was bedeutet Jugendfischereischein?

Der Jugendfischereischein ist ein Fischereischein für Kinder und Jugendliche ohne volle Prüfung, den es aber nicht mehr in jedem Bundesland gibt.

Mit dem Jugendfischereischein dürfen Kinder und Jugendliche angeln, bevor sie die Fischerprüfung ablegen. Oft müssen sie dabei von einem Erwachsenen mit gültigem Fischereischein begleitet werden. Die Regeln unterscheiden sich stark zwischen den Ländern. Das betrifft das Mindestalter, die Begleitpflicht und die Fische, auf die Kinder angeln dürfen. In einigen Ländern gilt der Jugendschein zum Beispiel nur für Friedfische. Mehrere Länder haben den eigenen Jugendschein in den letzten Jahren abgeschafft. Dort dürfen Kinder ab einem Mindestalter ohne eigenen Schein angeln, wenn ein Erwachsener mit Fischereischein sie begleitet. Wollen Sie mit Ihrem Kind angeln, fragen Sie vorher beim Fischereiamt nach, welche Regel in Ihrem Land gilt.

Wo der Begriff geregelt ist

Landesfischereigesetz des jeweiligen Bundeslandes

Verwandte Begriffe

Diese Erklärung ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die genannte Rechtsquelle und die jeweilige Landesverordnung in ihrer aktuellen Fassung.