Fischereischein in Sachsen-Anhalt machen
Den Fischereischein in Sachsen-Anhalt bekommen Sie nach einer bestandenen Fischerprüfung. Vorher ist ein Vorbereitungskurs von 30 Stunden Pflicht. Bis zum Schein zahlen Sie zusammen 170 bis 280 Euro für Kurs, Prüfung und Ausstellung. Den eigenen Schein gibt es ab 12 Jahren, und er gilt je nach Wahl befristet oder ein Leben lang.
- Kosten bis zum Schein
- 170 bis 280 Euro
- Eigener Schein ab
- 12 Jahren
- Vorbereitungskurs
- Pflicht, 30 Stunden
- Fischereiabgabe
- 6 Euro im Jahr
Wer in Sachsen-Anhalt angeln möchte, braucht dafür in aller Regel einen gültigen Fischereischein.
In 4 Schritten zum Fischereischein in Sachsen-Anhalt
- Vorbereiten. Vorher ist ein Vorbereitungskurs von 30 Stunden Pflicht.
- Fischerprüfung ablegen. Die Prüfung hat einen schriftlichen und einen mündlich-praktischen Teil, in dem Sie etwa den Umgang mit dem Angelgerät zeigen. Wer nur Friedfische wie Karpfen oder Plötze angeln will, macht die leichtere Friedfischprüfung. Diese nehmen viele Angelvereine als Gespräch ab.
- Schein beantragen. Zur Prüfung melden Sie sich beim Fischereiamt Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt an, meist im Ordnungsamt. Die Anmeldung muss spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin dort sein. Dasselbe Amt stellt nach der bestandenen Prüfung den Fischereischein aus und verlängert ihn später.
- Abgabe zahlen und Angelkarte kaufen. Zahlen Sie die Fischereiabgabe, 6 Euro im Jahr. Die Angelkarte für Ihr Gewässer bekommen Sie beim Verein oder beim Besitzer des Gewässers.
Was kostet der Fischereischein in Sachsen-Anhalt?
Bis zum Schein zahlen Sie zusammen 170 bis 280 Euro für Kurs, Prüfung und Ausstellung. Im Einzelnen kostet der Kurs 100 bis 210 Euro, die Prüfung 60 Euro und die Ausstellung 10 Euro. Die Fischereiabgabe zahlen Sie gleich mit dem Schein, und zwar 6 Euro für jedes Jahr, das er gilt. Das Land bezahlt davon Schutz und Pflege der Fischbestände. Auf Lebenszeit sind es einmalig 125 Euro.
| Vorbereitungskurs | 100 bis 210 Euro |
| Fischerprüfung | 60 Euro |
| Ausstellung des Fischereischeins | 10 Euro |
| Fischereiabgabe | 6 Euro im Jahr |
Was wird in der Fischerprüfung in Sachsen-Anhalt geprüft?
Die Prüfung fragt Wissen aus 5 Gebieten ab:
- Fischarten
- Hege der Fischbestände und Gewässerpflege
- Fanggeräte und deren Gebrauch
- Behandlung gefangener Fische
- Fischereirecht und angrenzende Vorschriften des Tier-, Wasser-, Naturschutz- und Tierseuchenrechts
Ab welchem Alter gibt es den Fischereischein in Sachsen-Anhalt?
Den eigenen Fischereischein bekommen Sie in Sachsen-Anhalt ab 12 Jahren.
Schon ab 8 Jahren gibt es nach einer leichteren Prüfung den Friedfischschein, der nur für Friedfische wie Karpfen gilt. Den früheren Jugendfischereischein gibt es seit dem 31. März 2026 nicht mehr, ausgestellte bleiben gültig. Unter 18 Jahren kostet die volle Prüfung 30 statt 60 Euro, Schein und Abgabe zusammen 5 Euro im Jahr.
Wie lange gilt der Fischereischein in Sachsen-Anhalt?
Der Fischereischein gilt in Sachsen-Anhalt je nach Wahl ein bis fünf Kalenderjahre oder ein Leben lang. Ein Jahr kostet 10 Euro Gebühr und 6 Euro Fischereiabgabe, danach verlängern Sie beim Fischereiamt. Auf Lebenszeit zahlen Sie einmalig 150 Euro Gebühr und 125 Euro Abgabe.
Gibt es in Sachsen-Anhalt einen Fischereischein für Urlauber?
Nein, einen Fischereischein ohne Prüfung für Urlauber gibt es in Sachsen-Anhalt nicht. Der Sonderfischereischein ist für Menschen mit Behinderung gedacht, nicht für Urlauber. Wer im Ausland wohnt oder keinen deutschen Pass hat, kann beim Fischereiamt aber eine Ausnahme beantragen. Weist er nach, dass er das Angeln beherrscht, kann das Amt ihm Kurs und Prüfung erlassen.
Amtliche Quelle
Die Regeln stehen in §28 Fischereigesetz des Landes Sachsen-Anhalt (FischG LSA), Fischereischein; §29 FischG LSA, Sonderfischereischein. Von uns geprüft am 9. September 2026. Zur amtlichen Quelle
Die Kurspreise sind Beispiele einzelner Anbieter, einen amtlichen Preis für den Kurs gibt es nicht.
Fischereischein in den Nachbarländern von Sachsen-Anhalt
- Fischereischein in Niedersachsen
- Fischereischein in Brandenburg
- Fischereischein in Sachsen
- Fischereischein in Thüringen
Häufige Fragen zum Fischereischein in Sachsen-Anhalt
Ab welchem Alter kann ich den Fischereischein in Sachsen-Anhalt machen?
Den eigenen Fischereischein bekommen Sie in Sachsen-Anhalt ab 12 Jahren. Schon ab 8 Jahren gibt es nach einer leichteren Prüfung den Friedfischschein, der nur für Friedfische wie Karpfen gilt. Den früheren Jugendfischereischein gibt es seit dem 31. März 2026 nicht mehr, ausgestellte bleiben gültig. Unter 18 Jahren kostet die volle Prüfung 30 statt 60 Euro, Schein und Abgabe zusammen 5 Euro im Jahr.
Muss ich für den Fischereischein in Sachsen-Anhalt einen Kurs besuchen?
Ja, in Sachsen-Anhalt ist ein Vorbereitungskurs von 30 Stunden Pflicht, bevor Sie zur Prüfung dürfen.
Reicht der Fischereischein allein zum Angeln in Sachsen-Anhalt?
Nein, zusätzlich brauchen Sie eine Angelkarte für das Gewässer, an dem Sie angeln. Die Angelkarte, amtlich Erlaubnisschein, bekommen Sie beim Verein oder beim Besitzer des Gewässers.
Wer nimmt die Fischerprüfung in Sachsen-Anhalt ab?
Zur Prüfung melden Sie sich beim Fischereiamt Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt an, meist im Ordnungsamt. Die Anmeldung muss spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin dort sein. Dasselbe Amt stellt nach der bestandenen Prüfung den Fischereischein aus und verlängert ihn später.
Gibt es in Sachsen-Anhalt einen Fischereischein ohne Prüfung für Urlauber?
Nein, einen Fischereischein ohne Prüfung für Urlauber gibt es in Sachsen-Anhalt nicht. Der Sonderfischereischein ist für Menschen mit Behinderung gedacht, nicht für Urlauber. Wer im Ausland wohnt oder keinen deutschen Pass hat, kann beim Fischereiamt aber eine Ausnahme beantragen. Weist er nach, dass er das Angeln beherrscht, kann das Amt ihm Kurs und Prüfung erlassen.
Ja, wer in Sachsen-Anhalt angeln will, braucht grundsätzlich einen Fischereischein und dazu eine Angelkarte für das Gewässer. Ausnahmen gibt es je nach Land für Kinder in Begleitung eines Erwachsenen und für Urlauber. Verbindlich ist das Fischereigesetz von Sachsen-Anhalt in seiner aktuellen Fassung.