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Schonzeiten und Mindestmaße der Fische in Baden-Württemberg

Wer aus einem anderen Bundesland zum Angeln nach Baden-Württemberg kommt, sollte die Regeln hier neu prüfen, statt sie zu übertragen.

40 Fischarten mit Schonzeit oder Mindestmaß in Baden-Württemberg

Von den 40 Fischarten haben 18 eine Schonzeit mit festen Tagen und 17 ein Mindestmaß. Das höchste Mindestmaß hat Huchen mit 70 Zentimetern. Am längsten geschont ist Edelkrebs mit 283 Tagen, vom 1. Oktober bis 10. Juli. Das ganze Jahr geschont sind Bitterling, Dohlenkrebs, Finte, Fluss- und Teichmuscheln (mehrere Gattungen), Frauennerfling, Groppe, Lachs, Maifisch, Meerforelle, Neunauge (allgemein), Nordseeschnäpel, Schlammpeitzger, Schneider, Schrätzer, Steinbeißer, Steinkrebs, Stör, Streber, Strömer, Zährte und Zingel. Arten, die mindestens drei Länder regeln, führen zum Vergleich aller Länder.

Fischarten in Baden-Württemberg: Schonzeit und Mindestmaß
ArtSchonzeitMindestmaß
Aalvom 15. September bis zum 1. März geschont50 cm
Alandvom 1. April bis zum 31. Mai geschont25 cm
Äschevom 1. Februar bis zum 30. April geschont30 cm
Bachforellevom 1. Oktober bis zum 28. Februar geschont25 cm
Bachsaiblingvom 1. Oktober bis zum 28. Februar geschontkeines
Barbevom 1. Mai bis zum 15. Juni geschont40 cm
Bitterlingdas ganze Jahr geschontkeines
Dohlenkrebsdas ganze Jahr geschontkeines
Edelkrebsvom 1. Oktober bis zum 10. Juli geschont12 cm
Felchenvom 15. Oktober bis zum 10. Januar geschont30 cm
Fintedas ganze Jahr geschontkeines
Fluss- und Teichmuscheln (mehrere Gattungen)das ganze Jahr geschontkeines
Frauennerflingdas ganze Jahr geschontkeines
Groppedas ganze Jahr geschontkeines
Hechtvom 15. Februar bis zum 15. Mai geschont50 cm
Huchenvom 1. Februar bis zum 31. Mai geschont70 cm
Karpfennicht geschont, es gilt keine Schonzeit35 cm
Lachsdas ganze Jahr geschontkeines
Maifischdas ganze Jahr geschontkeines
Meerforelledas ganze Jahr geschontkeines
Nasevom 15. März bis zum 31. Mai geschont35 cm
Neunauge (allgemein)das ganze Jahr geschontkeines
Nordseeschnäpeldas ganze Jahr geschontkeines
Quappevom 1. November bis zum 28. Februar geschont30 cm
Rapfenvom 1. März bis zum 31. Mai geschont40 cm
Regenbogenforellevom 1. Oktober bis zum 28. Februar geschontkeines
Schlammpeitzgerdas ganze Jahr geschontkeines
Schleievom 15. Mai bis zum 30. Juni geschont25 cm
Schneiderdas ganze Jahr geschontkeines
Schrätzerdas ganze Jahr geschontkeines
Seeforellevom 1. Oktober bis zum 28. Februar geschont50 cm
Seesaiblingvom 1. Oktober bis zum 28. Februar geschont25 cm
Steinbeißerdas ganze Jahr geschontkeines
Steinkrebsdas ganze Jahr geschontkeines
Stördas ganze Jahr geschontkeines
Streberdas ganze Jahr geschontkeines
Strömerdas ganze Jahr geschontkeines
Zährtedas ganze Jahr geschontkeines
Zandervom 1. April bis zum 15. Mai geschont45 cm
Zingeldas ganze Jahr geschontkeines

Jagdzeiten und Nachbarländer von Baden-Württemberg

Häufige Fragen zum Angeln in Baden-Württemberg

Brauche ich zum Angeln in Baden-Württemberg einen Fischereischein?

Ja, wer in Baden-Württemberg angeln will, braucht grundsätzlich einen Fischereischein und dazu eine Angelkarte für das Gewässer. Ausnahmen gibt es je nach Land für Kinder in Begleitung eines Erwachsenen und für Urlauber.

Wie hoch ist das Bußgeld für Angler in Baden-Württemberg?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Baden-Württemberg ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wie viele Fischarten sind in Baden-Württemberg geregelt?

40 Fischarten sind in Baden-Württemberg mit einer eigenen Schonzeit oder einem eigenen Mindestmaß geregelt. Für alle anderen Arten nennt die Verordnung keine eigene Regel.

Gelten die Regeln in Baden-Württemberg auch an privaten Gewässern?

Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Ausnahmen können für Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer gelten, im Zweifel fragen Sie beim Fischereiamt nach.

Verbindlich ist die Fischereiverordnung von Baden-Württemberg in ihrer aktuellen Fassung, dazu kommen die Regeln auf Ihrer Angelkarte. Stand und Prüfdatum stehen bei jeder Art in der Quellenangabe.