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Fischereischein in Hessen machen

Den Fischereischein in Hessen bekommen Sie nach einer bestandenen Fischerprüfung. Vorher ist ein Vorbereitungskurs von 8 Stunden Pflicht. Bis zum Schein zahlen Sie zusammen 150 bis 300 Euro für Kurs, Prüfung und Ausstellung. Den eigenen Schein gibt es ab 14 Jahren, und er gilt befristet, je nach Wahl für ein Jahr oder mehrere Jahre.

Kosten bis zum Schein
150 bis 300 Euro
Eigener Schein ab
14 Jahren
Vorbereitungskurs
Pflicht, 8 Stunden
Fischereiabgabe
5 bis 7,50 Euro im Jahr

Wer den Fischereischein in Hessen machen will, plant am besten mit ein paar Wochen Vorlauf für Kurs, Prüfungstermin und Antrag.

In 4 Schritten zum Fischereischein in Hessen

  1. Vorbereiten. Vorher ist ein Vorbereitungskurs von 8 Stunden Pflicht.
  2. Fischerprüfung ablegen. Die Prüfung dauert zwei Stunden und findet vor Ort statt, auf Papier oder am Computer. Sie kreuzen bei 60 Fragen die richtige Antwort an. Bestanden haben Sie mit mindestens 45 richtigen Antworten, davon mindestens 9 in jedem Gebiet.
  3. Schein beantragen. Zur Prüfung melden Sie sich spätestens vier Wochen vorher beim Fischereiamt Ihres Landkreises an. In Frankfurt, Wiesbaden, Kassel, Darmstadt und Offenbach ist das Fischereiamt der Stadt zuständig. Den Schein stellt danach Ihre Wohngemeinde aus.
  4. Abgabe zahlen und Angelkarte kaufen. Zahlen Sie die Fischereiabgabe, 5 bis 7,50 Euro im Jahr. Die Angelkarte für Ihr Gewässer bekommen Sie beim Verein oder beim Besitzer des Gewässers.

Was kostet der Fischereischein in Hessen?

Bis zum Schein zahlen Sie zusammen 150 bis 300 Euro für Kurs, Prüfung und Ausstellung. Im Einzelnen kostet der Kurs 100 bis 250 Euro, die Prüfung 40 Euro und die Ausstellung 10 Euro. Dazu kommt die Fischereiabgabe, eine Gebühr an das Land für Fischbesatz und Gewässerpflege. Für einen Jahresschein zahlen Sie 7,50 Euro, für fünf Jahre 27 Euro und für zehn Jahre 50 Euro, jeweils gleich beim Ausstellen.

Kosten des Fischereischeins in Hessen
Vorbereitungskurs100 bis 250 Euro
Fischerprüfung40 Euro
Ausstellung des Fischereischeins10 Euro
Fischereiabgabe5 bis 7,50 Euro im Jahr

Was wird in der Fischerprüfung in Hessen geprüft?

Die Prüfung fragt Wissen aus 5 Gebieten ab:

Ab welchem Alter gibt es den Fischereischein in Hessen?

Den eigenen Fischereischein bekommen Sie in Hessen ab 14 Jahren.

Kinder unter 10 Jahren dürfen einem Erwachsenen mit Fischereischein beim Angeln helfen. Von 10 bis 15 Jahren dürfen sie ohne eigenen Schein selbst angeln, wenn ein Erwachsener mit Fischereischein dabei ist und aufpasst. Einen Jugendfischereischein gibt es dafür seit 2022 nicht mehr, fällig ist aber eine Fischereiabgabe von 3,50 Euro im Jahr.

Wie lange gilt der Fischereischein in Hessen?

Der Fischereischein gilt in Hessen zurzeit je nach Wahl ein, fünf oder zehn Jahre, danach verlängert ihn Ihre Gemeinde ohne neue Prüfung. Befristete Scheine stellen die Gemeinden aber längstens bis 31. Dezember 2027 aus, danach stellen sie nur noch Scheine auf Lebenszeit aus. Für diese zahlen Sie dann jedes Jahr 10 Euro Fischereiabgabe.

Gibt es in Hessen einen Fischereischein für Urlauber?

Ja, wer nicht in Deutschland wohnt und zum Beispiel einen Fischereischein aus seiner Heimat vorlegt, bekommt in Hessen einen Schein ohne Prüfung. Er gilt drei Monate am Stück und kostet 12,50 Euro, die Fischereiabgabe eingeschlossen. Sie bekommen ihn bei der Gemeinde, in der Sie angeln wollen. Spätestens ab 2028 gilt dieser Besucherschein nach dem neuen Landesgesetz nur noch einen Monat im Jahr.

Amtliche Quelle

Die Regeln stehen in §§ 29-35 und 56 HFischG (Hessisches Fischereigesetz vom 17. November 2022), insbesondere § 29 (Fischereischeinpflicht, Abs. 4 scheinfreies Angeln für 10- bis 15-Jährige), § 31 (Fischerprüfung), § 33 (Besucherfischereischein), § 34 (Geltungsdauer), § 35 (Fischereiabgabe) und § 56 (Übergang bis 31.12.2027); §§ 21-27 HFischV vom 14. April 2023.. Von uns geprüft am 9. September 2026. Zur amtlichen Quelle

Die Kurspreise sind Beispielpreise und schwanken je nach Anbieter. Wann Ihre Gemeinde auf den Schein auf Lebenszeit umstellt, erfahren Sie dort.

Fischereischein in den Nachbarländern von Hessen

Häufige Fragen zum Fischereischein in Hessen

Gilt mein Fischereischein aus einem anderen Bundesland auch in Hessen?

Ja, als Gast können Sie in Hessen in aller Regel mit dem Fischereischein Ihres eigenen Bundeslandes angeln, solange Sie nicht in Hessen wohnen. Nach einem Umzug nach Hessen brauchen Sie oft einen Schein des neuen Landes, fragen Sie dazu beim Fischereiamt nach. Einige Länder verlangen auch von Gästen die eigene Fischereiabgabe.

Muss ich für den Fischereischein in Hessen einen Kurs besuchen?

Ja, in Hessen ist ein Vorbereitungskurs von 8 Stunden Pflicht, bevor Sie zur Prüfung dürfen.

Ab welchem Alter kann ich den Fischereischein in Hessen machen?

Den eigenen Fischereischein bekommen Sie in Hessen ab 14 Jahren. Kinder unter 10 Jahren dürfen einem Erwachsenen mit Fischereischein beim Angeln helfen. Von 10 bis 15 Jahren dürfen sie ohne eigenen Schein selbst angeln, wenn ein Erwachsener mit Fischereischein dabei ist und aufpasst. Einen Jugendfischereischein gibt es dafür seit 2022 nicht mehr, fällig ist aber eine Fischereiabgabe von 3,50 Euro im Jahr.

Gibt es in Hessen einen Fischereischein ohne Prüfung für Urlauber?

Ja, wer nicht in Deutschland wohnt und zum Beispiel einen Fischereischein aus seiner Heimat vorlegt, bekommt in Hessen einen Schein ohne Prüfung. Er gilt drei Monate am Stück und kostet 12,50 Euro, die Fischereiabgabe eingeschlossen. Sie bekommen ihn bei der Gemeinde, in der Sie angeln wollen. Spätestens ab 2028 gilt dieser Besucherschein nach dem neuen Landesgesetz nur noch einen Monat im Jahr.

Wer nimmt die Fischerprüfung in Hessen ab?

Zur Prüfung melden Sie sich spätestens vier Wochen vorher beim Fischereiamt Ihres Landkreises an. In Frankfurt, Wiesbaden, Kassel, Darmstadt und Offenbach ist das Fischereiamt der Stadt zuständig. Den Schein stellt danach Ihre Wohngemeinde aus.

Ja, wer in Hessen angeln will, braucht grundsätzlich einen Fischereischein und dazu eine Angelkarte für das Gewässer. Ausnahmen gibt es je nach Land für Kinder in Begleitung eines Erwachsenen und für Urlauber. Verbindlich ist das Fischereigesetz von Hessen in seiner aktuellen Fassung.