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Was bedeutet Wildfolge?

Wildfolge heißt, ein angeschossenes Tier über die Reviergrenze ins Nachbarrevier zu verfolgen, und das ist nur mit schriftlicher Vereinbarung erlaubt.

Ein angeschossenes oder schwer krankes Tier müssen Sie so schnell wie möglich erlegen, damit es nicht unnötig leidet. Flüchtet es in ein fremdes Revier, dürfen Sie ihm nur folgen, wenn Sie mit dem dortigen Revierinhaber eine schriftliche Vereinbarung über die Wildfolge geschlossen haben. So schreibt es das Bundesjagdgesetz vor. Die Suche nach dem verletzten Tier heißt Nachsuche, oft mit einem dafür ausgebildeten Hund. Die Einzelheiten regeln die Länder, und sie dürfen zum Beispiel benachbarte Jäger verpflichten, solche Vereinbarungen zu schließen. Schließen Sie die Vereinbarung am besten, bevor Sie ein Revier übernehmen. Fehlt sie, brechen Sie die Suche an der Grenze ab und benachrichtigen den Nachbarn.

Wo der Begriff geregelt ist

Bundesjagdgesetz, Paragraf 22a Absatz 2, dazu das Landesjagdgesetz

Verwandte Begriffe

Diese Erklärung ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die genannte Rechtsquelle und die jeweilige Landesverordnung in ihrer aktuellen Fassung.