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Schonzeiten und Mindestmaße der Fische in Hessen

Für 44 Fischarten gelten in Hessen eigene Regeln, vom Aal bis zum Zander, soweit das Land sie regelt.

44 Fischarten mit Schonzeit oder Mindestmaß in Hessen

Von den 44 Fischarten haben 12 eine Schonzeit mit festen Tagen und 12 ein Mindestmaß. Das höchste Mindestmaß hat Aal, Hecht und Zander mit 50 Zentimetern. Am längsten geschont ist Bachforelle mit 182 Tagen, vom 1. Oktober bis 31. März. Das ganze Jahr geschont sind Abgeplattete Teichmuschel, Bachneunauge, Bitterling, Edelkrebs, Elritze, Erbsenmuschel, Flunder, Flussneunauge, Flussperlmuschel, Gemeine Teichmuschel, Groppe, Große Flussmuschel, Große Teichmuschel, Häubchenmuschel, Karausche, Kleine Flussmuschel, Kugelmuschel, Lachs, Maifisch, Malermuschel, Meerneunauge, Neunstachliger Stichling, Quappe, Rheinfelchen, Schlammpeitzger, Schneider, Steinbeißer, Steinkrebs, Stör, Strömer und Zährte. Arten, die mindestens drei Länder regeln, führen zum Vergleich aller Länder.

Fischarten in Hessen: Schonzeit und Mindestmaß
ArtSchonzeitMindestmaß
Aalvom 15. September bis zum 1. März geschont50 cm
Abgeplattete Teichmuscheldas ganze Jahr geschontkeines
Äschevom 1. März bis zum 15. Mai geschont30 cm
Bachforellevom 1. Oktober bis zum 31. März geschont25 cm
Bachneunaugedas ganze Jahr geschontkeines
Barbevom 1. Mai bis zum 30. Juni geschont40 cm
Bitterlingdas ganze Jahr geschontkeines
Edelkrebsdas ganze Jahr geschontkeines
Elritzedas ganze Jahr geschontkeines
Erbsenmuscheldas ganze Jahr geschontkeines
Flunderdas ganze Jahr geschontkeines
Flussneunaugedas ganze Jahr geschontkeines
Flussperlmuscheldas ganze Jahr geschontkeines
Gemeine Teichmuscheldas ganze Jahr geschontkeines
Groppedas ganze Jahr geschontkeines
Große Flussmuscheldas ganze Jahr geschontkeines
Große Teichmuscheldas ganze Jahr geschontkeines
Häubchenmuscheldas ganze Jahr geschontkeines
Hechtvom 1. Februar bis zum 15. April geschont50 cm
Karauschedas ganze Jahr geschontkeines
Karpfenvom 15. März bis zum 31. Mai geschont45 cm
Kleine Flussmuscheldas ganze Jahr geschontkeines
Kugelmuscheldas ganze Jahr geschontkeines
Lachsdas ganze Jahr geschontkeines
Maifischdas ganze Jahr geschontkeines
Malermuscheldas ganze Jahr geschontkeines
Meerforellevom 1. Oktober bis zum 31. März geschont25 cm
Meerneunaugedas ganze Jahr geschontkeines
Moderlieschenvom 1. Mai bis zum 30. Juni geschontkeines
Nasevom 15. März bis zum 30. April geschont25 cm
Neunstachliger Stichlingdas ganze Jahr geschontkeines
Quappedas ganze Jahr geschontkeines
Rheinfelchendas ganze Jahr geschontkeines
Rotfedervom 15. März bis zum 31. Mai geschont20 cm
Schlammpeitzgerdas ganze Jahr geschontkeines
Schleievom 1. Mai bis zum 30. Juni geschont25 cm
Schneiderdas ganze Jahr geschontkeines
Seeforellevom 1. Oktober bis zum 31. März geschont25 cm
Steinbeißerdas ganze Jahr geschontkeines
Steinkrebsdas ganze Jahr geschontkeines
Stördas ganze Jahr geschontkeines
Strömerdas ganze Jahr geschontkeines
Zährtedas ganze Jahr geschontkeines
Zandernicht geschont, es gilt keine Schonzeit50 cm

Jagdzeiten und Nachbarländer von Hessen

Häufige Fragen zum Angeln in Hessen

Wie hoch ist das Bußgeld für Angler in Hessen?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Hessen ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Brauche ich zum Angeln in Hessen einen Fischereischein?

Ja, wer in Hessen angeln will, braucht grundsätzlich einen Fischereischein und dazu eine Angelkarte für das Gewässer. Ausnahmen gibt es je nach Land für Kinder in Begleitung eines Erwachsenen und für Urlauber.

Gelten die Regeln in Hessen auch an privaten Gewässern?

Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Ausnahmen können für Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer gelten, im Zweifel fragen Sie beim Fischereiamt nach.

Wie viele Fischarten sind in Hessen geregelt?

44 Fischarten sind in Hessen mit einer eigenen Schonzeit oder einem eigenen Mindestmaß geregelt. Für alle anderen Arten nennt die Verordnung keine eigene Regel.

Verbindlich ist die Fischereiverordnung von Hessen in ihrer aktuellen Fassung, dazu kommen die Regeln auf Ihrer Angelkarte. Stand und Prüfdatum stehen bei jeder Art in der Quellenangabe.