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Was bedeutet Erlaubnisschein?

Der Erlaubnisschein ist das amtliche Wort für die Angelkarte, mit der Ihnen der Besitzer oder Pächter eines Gewässers das Angeln dort erlaubt.

Der Erlaubnisschein gilt immer für ein bestimmtes Gewässer und eine bestimmte Zeit. Ausgestellt wird er vom Besitzer oder Pächter des Gewässers, meist einem Angelverein. Ohne ihn dürfen Sie dort nicht angeln, auch wenn Sie einen Fischereischein haben. Wer es trotzdem tut, begeht Fischwilderei, und das ist eine Straftat. Mit dem Erlaubnisschein gelten die Regeln des Vereins für dieses Gewässer. Der Verein darf strengere Regeln setzen als die Fischereiverordnung Ihres Bundeslandes, etwa ein Tageslimit, eine zusätzliche Schonzeit oder ein Nachtangelverbot. Lockerere Regeln darf er nicht setzen. Im Alltag heißt der Erlaubnisschein meist Angelkarte, für Nichtmitglieder auch Gastkarte.

Wo der Begriff geregelt ist

Gewässerordnung des jeweiligen Gewässerinhabers

Verwandte Begriffe

Diese Erklärung ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die genannte Rechtsquelle und die jeweilige Landesverordnung in ihrer aktuellen Fassung.