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Schonzeiten und Mindestmaße der Fische in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt sind 33 Fischarten mit eigener Schonzeit oder eigenem Mindestmaß geregelt, festgelegt in der Fischereiverordnung des Landes.

33 Fischarten mit Schonzeit oder Mindestmaß in Sachsen-Anhalt

Von den 33 Fischarten haben 5 eine Schonzeit mit festen Tagen und 14 ein Mindestmaß. Das höchste Mindestmaß hat Aal, Hecht und Zander mit 50 Zentimetern. Am längsten geschont ist Bachforelle mit 198 Tagen, vom 15. September bis 31. März. Das ganze Jahr geschont sind Bachneunauge, Bitterling, Elritze, Finte, Flussneunauge, Groppe, Lachs, Maifisch, Meerforelle, Meerneunauge, Moderlieschen, Nase, Nordseeschnäpel, Schlammpeitzger, Schmerle, Schneider, Steinbeißer, Stör und Weißflossengründling. Arten, die mindestens drei Länder regeln, führen zum Vergleich aller Länder.

Fischarten in Sachsen-Anhalt: Schonzeit und Mindestmaß
ArtSchonzeitMindestmaß
Aalnicht geschont, es gilt keine Schonzeit50 cm
Äschevom 1. Dezember bis zum 15. Mai geschont30 cm
Bachforellevom 15. September bis zum 31. März geschont25 cm
Bachneunaugedas ganze Jahr geschontkeines
Barbevom 1. April bis zum 30. Juni geschont45 cm
Bitterlingdas ganze Jahr geschontkeines
Elritzedas ganze Jahr geschontkeines
Fintedas ganze Jahr geschontkeines
Flussneunaugedas ganze Jahr geschontkeines
Groppedas ganze Jahr geschontkeines
Große Maränenicht geschont, es gilt keine Schonzeit30 cm
Hechtvom 15. Februar bis zum 30. April geschont50 cm
Karpfennicht geschont, es gilt keine Schonzeit35 cm
Kleine Maränenicht geschont, es gilt keine Schonzeit12 cm
Lachsdas ganze Jahr geschontkeines
Maifischdas ganze Jahr geschontkeines
Meerforelledas ganze Jahr geschontkeines
Meerneunaugedas ganze Jahr geschontkeines
Moderlieschendas ganze Jahr geschontkeines
Nasedas ganze Jahr geschontkeines
Nordseeschnäpeldas ganze Jahr geschontkeines
Quappenicht geschont, es gilt keine Schonzeit30 cm
Rapfennicht geschont, es gilt keine Schonzeit40 cm
Regenbogenforellenicht geschont, es gilt keine Schonzeit25 cm
Schlammpeitzgerdas ganze Jahr geschontkeines
Schleienicht geschont, es gilt keine Schonzeit25 cm
Schmerledas ganze Jahr geschontkeines
Schneiderdas ganze Jahr geschontkeines
Steinbeißerdas ganze Jahr geschontkeines
Stördas ganze Jahr geschontkeines
Weißflossengründlingdas ganze Jahr geschontkeines
Zährtenicht geschont, es gilt keine Schonzeit30 cm
Zandervom 15. Februar bis zum 31. Mai geschont50 cm

Jagdzeiten und Nachbarländer von Sachsen-Anhalt

Häufige Fragen zum Angeln in Sachsen-Anhalt

Wie hoch ist das Bußgeld für Angler in Sachsen-Anhalt?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Sachsen-Anhalt ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Gelten die Regeln in Sachsen-Anhalt auch an privaten Gewässern?

Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Ausnahmen können für Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer gelten, im Zweifel fragen Sie beim Fischereiamt nach.

Brauche ich zum Angeln in Sachsen-Anhalt einen Fischereischein?

Ja, wer in Sachsen-Anhalt angeln will, braucht grundsätzlich einen Fischereischein und dazu eine Angelkarte für das Gewässer. Ausnahmen gibt es je nach Land für Kinder in Begleitung eines Erwachsenen und für Urlauber.

Wie viele Fischarten sind in Sachsen-Anhalt geregelt?

33 Fischarten sind in Sachsen-Anhalt mit einer eigenen Schonzeit oder einem eigenen Mindestmaß geregelt. Für alle anderen Arten nennt die Verordnung keine eigene Regel.

Verbindlich ist die Fischereiverordnung von Sachsen-Anhalt in ihrer aktuellen Fassung, dazu kommen die Regeln auf Ihrer Angelkarte. Stand und Prüfdatum stehen bei jeder Art in der Quellenangabe.