Was bedeutet Laichschonbezirk?
Ein Laichschonbezirk ist ein abgegrenzter Teil eines Gewässers, in dem Fische laichen oder heranwachsen und in dem das Angeln zeitweise verboten ist.
Ein Laichschonbezirk schützt einen bestimmten Ort im Gewässer. Meist ist das ein besonders guter Laichplatz oder ein Bereich, in dem junge Fische aufwachsen, etwa ein flacher Zulauf. Die Schonzeit schützt dagegen eine Art im ganzen Gewässer. Die Fischereibehörde erklärt solche Bereiche zum Schutzgebiet und lässt die Grenzen kennzeichnen. Für festgelegte Zeiten ist dort das Angeln beschränkt oder verboten. Auch andere Störungen können untersagt sein, etwa Motorsportboote oder das Entfernen von Pflanzen und Kies. Außerhalb der Grenzen dürfen Sie zur selben Zeit normal angeln, sofern keine Schonzeit gilt. Achten Sie deshalb auf Schilder am Ufer und auf Ihre Angelkarte. Wie solche Bereiche festgelegt werden, regelt jedes Bundesland selbst.
Wo der Begriff geregelt ist
Landesfischereiverordnung, teils Gewässerordnung des Gewässerinhabers
Verwandte Begriffe
Diese Erklärung ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die genannte Rechtsquelle und die jeweilige Landesverordnung in ihrer aktuellen Fassung.