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Schonzeiten und Mindestmaße der Fische in Berlin

Berlin legt Schonzeiten und Mindestmaße selbst fest, unabhängig von den anderen 15 Ländern.

69 Fischarten mit Schonzeit oder Mindestmaß in Berlin

Von den 69 Fischarten haben 10 eine Schonzeit mit festen Tagen und 18 ein Mindestmaß. Das höchste Mindestmaß hat Wels mit 75 Zentimetern. Am längsten geschont ist Seeforelle mit 243 Tagen, vom 1. Oktober bis 31. Mai. Das ganze Jahr geschont sind Abgeplattete Teichmuschel, Bachneunauge, Barbe, Bitterling, Edelkrebs, Elritze, Finte, Flussneunauge, Flussperlmuschel, Gemeine Teichmuschel, Groppe, Große Maräne, Gründling, Karausche, Kleine Flussmuschel, Lachs, Maifisch, Malermuschel, Meerforelle, Meerneunauge, Moderlieschen, Nase, Neunstachliger Stichling, Ostgroppe, Schlammpeitzger, Schmerle, Schneider, Steinbeißer, Stör, Weißflossengründling, Zährte und Ziege. Arten, die mindestens drei Länder regeln, führen zum Vergleich aller Länder.

Fischarten in Berlin: Schonzeit und Mindestmaß
ArtSchonzeitMindestmaß
Aalnicht geschont, es gilt keine Schonzeit50 cm
Abgeplattete Teichmuscheldas ganze Jahr geschontkeines
Alandnicht geschont, es gilt keine Schonzeit30 cm
Amerikanischer Flusskrebsweder mit einer Schonzeit noch mit einem Mindestmaß geregeltkeines
Äschevom 1. Dezember bis zum 31. Mai geschont30 cm
Bachforellevom 1. Oktober bis zum 30. April geschont30 cm
Bachneunaugedas ganze Jahr geschontkeines
Bachsaiblingvom 1. Oktober bis zum 30. April geschont25 cm
Barbedas ganze Jahr geschontkeines
Bitterlingdas ganze Jahr geschontkeines
Brachseweder mit einer Schonzeit noch mit einem Mindestmaß geregeltkeines
Döbelnicht geschont, es gilt keine Schonzeit30 cm
Dreistachliger Stichlingweder mit einer Schonzeit noch mit einem Mindestmaß geregeltkeines
Edelkrebsdas ganze Jahr geschontkeines
Elritzedas ganze Jahr geschontkeines
Fintedas ganze Jahr geschontkeines
Flunderweder mit einer Schonzeit noch mit einem Mindestmaß geregeltkeines
Flussbarschweder mit einer Schonzeit noch mit einem Mindestmaß geregeltkeines
Flussneunaugedas ganze Jahr geschontkeines
Flussperlmuscheldas ganze Jahr geschontkeines
Gemeine Teichmuscheldas ganze Jahr geschontkeines
Giebelweder mit einer Schonzeit noch mit einem Mindestmaß geregeltkeines
Goldfischweder mit einer Schonzeit noch mit einem Mindestmaß geregeltkeines
Graskarpfenweder mit einer Schonzeit noch mit einem Mindestmaß geregeltkeines
Groppedas ganze Jahr geschontkeines
Große Maränedas ganze Jahr geschontkeines
Gründlingdas ganze Jahr geschontkeines
Güsterweder mit einer Schonzeit noch mit einem Mindestmaß geregeltkeines
Haselnicht geschont, es gilt keine Schonzeit15 cm
Hechtvom 1. Januar bis zum 30. April geschont45 cm
Karauschedas ganze Jahr geschontkeines
Karpfennicht geschont, es gilt keine Schonzeit35 cm
Kaulbarschweder mit einer Schonzeit noch mit einem Mindestmaß geregeltkeines
Kleine Flussmuscheldas ganze Jahr geschontkeines
Kleine Maränenicht geschont, es gilt keine Schonzeit15 cm
Lachsdas ganze Jahr geschontkeines
Laubeweder mit einer Schonzeit noch mit einem Mindestmaß geregeltkeines
Maifischdas ganze Jahr geschontkeines
Malermuscheldas ganze Jahr geschontkeines
Marmorkarpfenweder mit einer Schonzeit noch mit einem Mindestmaß geregeltkeines
Meerforelledas ganze Jahr geschontkeines
Meerneunaugedas ganze Jahr geschontkeines
Moderlieschendas ganze Jahr geschontkeines
Nasedas ganze Jahr geschontkeines
Neunstachliger Stichlingdas ganze Jahr geschontkeines
Ostgroppedas ganze Jahr geschontkeines
Quappenicht geschont, es gilt keine Schonzeit30 cm
Rapfenvom 1. April bis zum 30. Juni geschont40 cm
Regenbogenforellevom 1. Oktober bis zum 30. April geschont25 cm
Rotaugeweder mit einer Schonzeit noch mit einem Mindestmaß geregeltkeines
Rotfederweder mit einer Schonzeit noch mit einem Mindestmaß geregeltkeines
Schlammpeitzgerdas ganze Jahr geschontkeines
Schleienicht geschont, es gilt keine Schonzeit25 cm
Schmerledas ganze Jahr geschontkeines
Schneiderdas ganze Jahr geschontkeines
Schwarzer Zwergwelsweder mit einer Schonzeit noch mit einem Mindestmaß geregeltkeines
Seeforellevom 1. Oktober bis zum 31. Mai geschont60 cm
Silberkarpfenweder mit einer Schonzeit noch mit einem Mindestmaß geregeltkeines
Sonnenbarschweder mit einer Schonzeit noch mit einem Mindestmaß geregeltkeines
Steinbeißerdas ganze Jahr geschontkeines
Stintvom 1. Februar bis zum 30. April geschontkeines
Stördas ganze Jahr geschontkeines
Weißflossengründlingdas ganze Jahr geschontkeines
Welsnicht geschont, es gilt keine Schonzeit75 cm
Zährtedas ganze Jahr geschontkeines
Zandervom 1. Januar bis zum 31. Mai geschont45 cm
Ziegedas ganze Jahr geschontkeines
Zopevom 1. März bis zum 31. Mai geschont20 cm
Zwergwelsweder mit einer Schonzeit noch mit einem Mindestmaß geregeltkeines

Jagdzeiten und Nachbarländer von Berlin

Häufige Fragen zum Angeln in Berlin

Brauche ich zum Angeln in Berlin einen Fischereischein?

Ja, wer in Berlin angeln will, braucht grundsätzlich einen Fischereischein und dazu eine Angelkarte für das Gewässer. Ausnahmen gibt es je nach Land für Kinder in Begleitung eines Erwachsenen und für Urlauber.

Wie viele Fischarten sind in Berlin geregelt?

69 Fischarten sind in Berlin mit einer eigenen Schonzeit oder einem eigenen Mindestmaß geregelt. Für alle anderen Arten nennt die Verordnung keine eigene Regel.

Gelten die Regeln in Berlin auch an privaten Gewässern?

Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Ausnahmen können für Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer gelten, im Zweifel fragen Sie beim Fischereiamt nach.

Welche Fischarten in Berlin haben keinen eigenen Ländervergleich?

Arten, die weniger als drei Bundesländer eigens regeln, stehen nur in der Übersicht für Berlin. Einen Ländervergleich gibt es für sie nicht, weil er kaum aussagekräftig wäre.

Verbindlich ist die Fischereiverordnung von Berlin in ihrer aktuellen Fassung, dazu kommen die Regeln auf Ihrer Angelkarte. Stand und Prüfdatum stehen bei jeder Art in der Quellenangabe.