Was bedeutet Betäubung?
Die Betäubung ist der erste Schritt beim Töten eines Fisches, meist ein kräftiger Schlag auf den Kopf, der ihn sofort empfindungslos macht.
Bevor Sie einen Fisch töten, müssen Sie ihn betäuben, so verlangt es das Tierschutzrecht. Dazu schlagen Sie ihm mit einem kurzen Holz- oder Metallknüppel kräftig auf den Kopf. Angler nennen diesen Knüppel Fischtöter. Der Fisch spürt danach nichts mehr, und Sie töten ihn sofort, meist mit einem Schnitt durch die Kiemen. Zwei Ausnahmen gibt es. Plattfische wie die Scholle dürfen Sie ohne Betäubung mit einem schnellen Schnitt töten, der Kehle und Wirbelsäule durchtrennt. Aale dürfen Sie ohne Betäubung töten, wenn Sie höchstens 30 am Tag fangen. Dann durchtrennen Sie mit einem Stich dicht hinter dem Kopf die Wirbelsäule und nehmen sofort die Eingeweide samt Herz heraus. Diese Regeln gelten in allen Bundesländern gleich.
Wo der Begriff geregelt ist
Tierschutzgesetz und Tierschutz-Schlachtverordnung, Paragraf 12 Absatz 10
Verwandte Begriffe
Diese Erklärung ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die genannte Rechtsquelle und die jeweilige Landesverordnung in ihrer aktuellen Fassung.