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Fischereischein in Baden-Württemberg machen

Den Fischereischein in Baden-Württemberg bekommen Sie nach einer bestandenen Fischerprüfung. Vorher ist ein Vorbereitungskurs von 32 Stunden Pflicht. Bis zum Schein zahlen Sie zusammen 260 bis 310 Euro für Kurs und Prüfung. Den eigenen Schein gibt es ab 10 Jahren, und er gilt ein Leben lang.

Kosten bis zum Schein
260 bis 310 Euro
Eigener Schein ab
10 Jahren
Vorbereitungskurs
Pflicht, 32 Stunden
Fischereiabgabe
12 Euro im Jahr

Der Weg zum Fischereischein in Baden-Württemberg führt über die Fischerprüfung und den Antrag beim zuständigen Amt.

In 4 Schritten zum Fischereischein in Baden-Württemberg

  1. Vorbereiten. Vorher ist ein Vorbereitungskurs von 32 Stunden Pflicht.
  2. Fischerprüfung ablegen. Die Prüfung ist schriftlich, dauert 2 Stunden und findet in jedem Landkreis mindestens einmal im Jahr statt. Die 60 Fragen zum Ankreuzen kommen zu je 12 aus jedem Gebiet. Bestanden hat, wer mindestens 45 Fragen und in jedem Gebiet mindestens 6 richtig beantwortet.
  3. Schein beantragen. Zur Prüfung meldet Sie meist Ihre Kursleitung an, die Prüfungsgebühr zahlen Sie mit dem Kurs. Die Prüfung nimmt der Landesfischereiverband Baden-Württemberg im Auftrag des Landes ab. Den Fischereischein beantragen Sie danach mit dem Prüfungszeugnis bei der Gemeinde, in der Sie wohnen.
  4. Abgabe zahlen und Angelkarte kaufen. Zahlen Sie die Fischereiabgabe, 12 Euro im Jahr. Die Angelkarte für Ihr Gewässer bekommen Sie beim Verein oder beim Besitzer des Gewässers.

Was kostet der Fischereischein in Baden-Württemberg?

Bis zum Schein zahlen Sie zusammen 260 bis 310 Euro für Kurs und Prüfung. Im Einzelnen kostet der Kurs 210 bis 260 Euro, die Prüfung 50 Euro und die Ausstellung keine landesweite Angabe. Dazu kommt die Fischereiabgabe von 12 Euro im Jahr, eine Gebühr an das Land für Fischbesatz und Gewässerpflege.

Kosten des Fischereischeins in Baden-Württemberg
Vorbereitungskurs210 bis 260 Euro
Fischerprüfung50 Euro
Ausstellung des Fischereischeinskeine landesweite Angabe
Fischereiabgabe12 Euro im Jahr

Was wird in der Fischerprüfung in Baden-Württemberg geprüft?

Die Prüfung fragt Wissen aus 5 Gebieten ab:

Ab welchem Alter gibt es den Fischereischein in Baden-Württemberg?

Den eigenen Fischereischein bekommen Sie in Baden-Württemberg ab 10 Jahren.

Kinder von 7 bis 15 Jahren bekommen bei der Gemeinde ohne Prüfung einen Jugendfischereischein, wenn die Eltern zustimmen. Damit dürfen sie nur angeln, wenn ein Erwachsener mit gültigem Fischereischein dabei ist und aufpasst. Der Jugendfischereischein gilt bis Ende des Jahres, in dem das Kind 16 wird, und kostet keine Fischereiabgabe.

Wie lange gilt der Fischereischein in Baden-Württemberg?

Der Fischereischein gilt in Baden-Württemberg ein Leben lang. Angeln dürfen Sie damit aber nur in Jahren, für die Sie die Fischereiabgabe bezahlt haben. Sie kostet 12 Euro im Jahr.

Gibt es in Baden-Württemberg einen Fischereischein für Urlauber?

Ja, Urlauber aus dem Ausland, die höchstens einen Monat in Deutschland sind, bekommen ohne Prüfung einen Fischereischein. Er gilt vier Wochen im Kalenderjahr, die Gebühr legt die Gemeinde fest. Sie beantragen ihn im Rathaus der Gemeinde, in der Sie angeln wollen. Gäste aus anderen Bundesländern angeln mit ihrem eigenen Schein, wenn sie ihn nach einer Prüfung bekommen haben.

Amtliche Quelle

Die Regeln stehen in §31 FischG BW (Fischereischein), §32 FischG BW (Jugendfischereischein), §14 f. LFischVO (Prüfung, Gültigkeit). Von uns geprüft am 9. September 2026. Zur amtlichen Quelle

Die Gebühr für die Ausstellung legt jede Gemeinde selbst fest, in Stichproben lag sie bei 25 bis 35 Euro. Die Kurspreise hängen vom Anbieter und von der Kursform ab.

Fischereischein in den Nachbarländern von Baden-Württemberg

Häufige Fragen zum Fischereischein in Baden-Württemberg

Gibt es in Baden-Württemberg einen Fischereischein ohne Prüfung für Urlauber?

Ja, Urlauber aus dem Ausland, die höchstens einen Monat in Deutschland sind, bekommen ohne Prüfung einen Fischereischein. Er gilt vier Wochen im Kalenderjahr, die Gebühr legt die Gemeinde fest. Sie beantragen ihn im Rathaus der Gemeinde, in der Sie angeln wollen. Gäste aus anderen Bundesländern angeln mit ihrem eigenen Schein, wenn sie ihn nach einer Prüfung bekommen haben.

Wer nimmt die Fischerprüfung in Baden-Württemberg ab?

Zur Prüfung meldet Sie meist Ihre Kursleitung an, die Prüfungsgebühr zahlen Sie mit dem Kurs. Die Prüfung nimmt der Landesfischereiverband Baden-Württemberg im Auftrag des Landes ab. Den Fischereischein beantragen Sie danach mit dem Prüfungszeugnis bei der Gemeinde, in der Sie wohnen.

Ab welchem Alter kann ich den Fischereischein in Baden-Württemberg machen?

Den eigenen Fischereischein bekommen Sie in Baden-Württemberg ab 10 Jahren. Kinder von 7 bis 15 Jahren bekommen bei der Gemeinde ohne Prüfung einen Jugendfischereischein, wenn die Eltern zustimmen. Damit dürfen sie nur angeln, wenn ein Erwachsener mit gültigem Fischereischein dabei ist und aufpasst. Der Jugendfischereischein gilt bis Ende des Jahres, in dem das Kind 16 wird, und kostet keine Fischereiabgabe.

Gilt mein Fischereischein aus einem anderen Bundesland auch in Baden-Württemberg?

Ja, als Gast können Sie in Baden-Württemberg in aller Regel mit dem Fischereischein Ihres eigenen Bundeslandes angeln, solange Sie nicht in Baden-Württemberg wohnen. Nach einem Umzug nach Baden-Württemberg brauchen Sie oft einen Schein des neuen Landes, fragen Sie dazu beim Fischereiamt nach. Einige Länder verlangen auch von Gästen die eigene Fischereiabgabe.

Reicht der Fischereischein allein zum Angeln in Baden-Württemberg?

Nein, zusätzlich brauchen Sie eine Angelkarte für das Gewässer, an dem Sie angeln. Die Angelkarte, amtlich Erlaubnisschein, bekommen Sie beim Verein oder beim Besitzer des Gewässers.

Ja, wer in Baden-Württemberg angeln will, braucht grundsätzlich einen Fischereischein und dazu eine Angelkarte für das Gewässer. Ausnahmen gibt es je nach Land für Kinder in Begleitung eines Erwachsenen und für Urlauber. Verbindlich ist das Fischereigesetz von Baden-Württemberg in seiner aktuellen Fassung.