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Schonzeiten und Mindestmaße der Fische in Bayern

Wer in Bayern angelt, braucht für jede geregelte Fischart die Schonzeit und das Mindestmaß des Landes.

79 Fischarten mit Schonzeit oder Mindestmaß in Bayern

Von den 79 Fischarten haben 19 eine Schonzeit mit festen Tagen und 18 ein Mindestmaß. Das höchste Mindestmaß hat Huchen mit 90 Zentimetern. Am längsten geschont ist Bachforelle mit 166 Tagen, vom 1. Oktober bis 15. März. Das ganze Jahr geschont sind Abgeplattete Teichmuschel, Ammersee-Kaulbarsch, Ammersee-Kilch, Bachneunauge, Balkan-Goldsteinbeißer, Bitterling, Bodensee-Kilch, Donau-Kaulbarsch, Donau-Neunauge, Donau-Steinbeißer, Donau-Stromgründling, Flussneunauge, Flussperlmuschel, Frauennerfling, Gemeine Teichmuschel, Große Flussmuschel, Große Teichmuschel, Karausche, Kleine Flussmuschel, Lachs, Maifisch, Malermuschel, Meerforelle, Meerneunauge, Neunstachliger Stichling, Nordseeschnäpel, Perlfisch, Schlammpeitzger, Schneider, Schrätzer, Steinbeißer, Steingressling, Steinkrebs, Sterlet, Stör, Streber, Strömer, Ziege, Zingel, Zobel und Zope. Arten, die mindestens drei Länder regeln, führen zum Vergleich aller Länder.

Fischarten in Bayern: Schonzeit und Mindestmaß
ArtSchonzeitMindestmaß
Aalvom 1. Oktober bis zum 31. Dezember geschont50 cm
Abgeplattete Teichmuscheldas ganze Jahr geschontkeines
Alandvom 1. März bis zum 30. April geschont30 cm
Ammersee-Kaulbarschdas ganze Jahr geschontkeines
Ammersee-Kilchdas ganze Jahr geschontkeines
Äschevom 1. Januar bis zum 30. April geschont35 cm
Bachforellevom 1. Oktober bis zum 15. März geschont26 cm
Bachneunaugedas ganze Jahr geschontkeines
Bachsaiblingweder mit einer Schonzeit noch mit einem Mindestmaß geregeltkeines
Bachschmerleweder mit einer Schonzeit noch mit einem Mindestmaß geregeltkeines
Balkan-Goldsteinbeißerdas ganze Jahr geschontkeines
Barbevom 1. Mai bis zum 30. Juni geschont40 cm
Bitterlingdas ganze Jahr geschontkeines
Bodensee-Kilchdas ganze Jahr geschontkeines
Brachseweder mit einer Schonzeit noch mit einem Mindestmaß geregeltkeines
Döbelweder mit einer Schonzeit noch mit einem Mindestmaß geregeltkeines
Donau-Kaulbarschdas ganze Jahr geschontkeines
Donau-Neunaugedas ganze Jahr geschontkeines
Donau-Steinbeißerdas ganze Jahr geschontkeines
Donau-Stromgründlingdas ganze Jahr geschontkeines
Dreistachliger Stichlingweder mit einer Schonzeit noch mit einem Mindestmaß geregeltkeines
Edelkrebsnicht geschont, es gilt keine Schonzeit12 cm
Elritzevom 1. Mai bis zum 30. Juni geschontkeines
Felchenvom 15. Oktober bis zum 31. Dezember geschont30 cm
Flussbarschweder mit einer Schonzeit noch mit einem Mindestmaß geregeltkeines
Flussneunaugedas ganze Jahr geschontkeines
Flussperlmuscheldas ganze Jahr geschontkeines
Frauennerflingdas ganze Jahr geschontkeines
Gemeine Teichmuscheldas ganze Jahr geschontkeines
Giebelweder mit einer Schonzeit noch mit einem Mindestmaß geregeltkeines
Groppevom 1. Februar bis zum 30. April geschontkeines
Große Flussmuscheldas ganze Jahr geschontkeines
Große Teichmuscheldas ganze Jahr geschontkeines
Gründlingweder mit einer Schonzeit noch mit einem Mindestmaß geregeltkeines
Güsterweder mit einer Schonzeit noch mit einem Mindestmaß geregeltkeines
Haselvom 1. März bis zum 30. April geschontkeines
Hechtvom 15. Februar bis zum 30. April geschont50 cm
Huchenvom 15. Februar bis zum 30. Juni geschont90 cm
Karauschedas ganze Jahr geschontkeines
Karpfennicht geschont, es gilt keine Schonzeit35 cm
Kaulbarschweder mit einer Schonzeit noch mit einem Mindestmaß geregeltkeines
Kleine Flussmuscheldas ganze Jahr geschontkeines
Lachsdas ganze Jahr geschontkeines
Laubeweder mit einer Schonzeit noch mit einem Mindestmaß geregeltkeines
Maifischdas ganze Jahr geschontkeines
Mairenkevom 1. Mai bis zum 30. Juni geschontkeines
Malermuscheldas ganze Jahr geschontkeines
Meerforelledas ganze Jahr geschontkeines
Meerneunaugedas ganze Jahr geschontkeines
Moderlieschenweder mit einer Schonzeit noch mit einem Mindestmaß geregeltkeines
Nasevom 1. März bis zum 30. April geschont30 cm
Neunstachliger Stichlingdas ganze Jahr geschontkeines
Nordseeschnäpeldas ganze Jahr geschontkeines
Perlfischdas ganze Jahr geschontkeines
Quappenicht geschont, es gilt keine Schonzeit40 cm
Rapfenvom 1. März bis zum 30. April geschont40 cm
Regenbogenforellevom 15. Dezember bis zum 15. März geschont26 cm
Rotaugeweder mit einer Schonzeit noch mit einem Mindestmaß geregeltkeines
Rotfederweder mit einer Schonzeit noch mit einem Mindestmaß geregeltkeines
Schlammpeitzgerdas ganze Jahr geschontkeines
Schleievom 1. Mai bis zum 30. Juni geschont26 cm
Schneiderdas ganze Jahr geschontkeines
Schrätzerdas ganze Jahr geschontkeines
Seeforellevom 1. Oktober bis zum 15. März geschont60 cm
Seesaiblingvom 1. Oktober bis zum 31. Dezember geschont30 cm
Steinbeißerdas ganze Jahr geschontkeines
Steingresslingdas ganze Jahr geschontkeines
Steinkrebsdas ganze Jahr geschontkeines
Sterletdas ganze Jahr geschontkeines
Stördas ganze Jahr geschontkeines
Streberdas ganze Jahr geschontkeines
Strömerdas ganze Jahr geschontkeines
Welsweder mit einer Schonzeit noch mit einem Mindestmaß geregeltkeines
Zährteweder mit einer Schonzeit noch mit einem Mindestmaß geregeltkeines
Zandervom 15. Februar bis zum 30. April geschont50 cm
Ziegedas ganze Jahr geschontkeines
Zingeldas ganze Jahr geschontkeines
Zobeldas ganze Jahr geschontkeines
Zopedas ganze Jahr geschontkeines

Jagdzeiten und Nachbarländer von Bayern

Häufige Fragen zum Angeln in Bayern

Brauche ich zum Angeln in Bayern einen Fischereischein?

Ja, wer in Bayern angeln will, braucht grundsätzlich einen Fischereischein und dazu eine Angelkarte für das Gewässer. Ausnahmen gibt es je nach Land für Kinder in Begleitung eines Erwachsenen und für Urlauber.

Wo finde ich die Schonzeit für eine bestimmte Fischart in Bayern?

Jede Fischart mit eigenem Ländervergleich ist in der Übersicht für Bayern verlinkt. Dort stehen Schonzeit, Mindestmaß, Bußgeld und die amtliche Quelle.

Gelten die Regeln in Bayern auch an privaten Gewässern?

Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Ausnahmen können für Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer gelten, im Zweifel fragen Sie beim Fischereiamt nach.

Wie hoch ist das Bußgeld für Angler in Bayern?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Bayern ein Bußgeld von bis zu 7.500 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Verbindlich ist die Fischereiverordnung von Bayern in ihrer aktuellen Fassung, dazu kommen die Regeln auf Ihrer Angelkarte. Stand und Prüfdatum stehen bei jeder Art in der Quellenangabe.