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Schonzeiten und Mindestmaße der Fische in Nordrhein-Westfalen

Für 39 Fischarten gelten in Nordrhein-Westfalen eigene Regeln, vom Aal bis zum Zander, soweit das Land sie regelt.

39 Fischarten mit Schonzeit oder Mindestmaß in Nordrhein-Westfalen

Von den 39 Fischarten haben 8 eine Schonzeit mit festen Tagen und 12 ein Mindestmaß. Das höchste Mindestmaß hat Aal und Seeforelle mit 50 Zentimetern. Am längsten geschont ist Bachforelle mit 147 Tagen, vom 20. Oktober bis 15. März. Das ganze Jahr geschont sind Abgeplattete Teichmuschel, Bachneunauge, Bitterling, Edelkrebs, Elritze, Finte, Flussneunauge, Flussperlmuschel, Gemeine Teichmuschel, Groppe, Große Flussmuschel, Kleine Flussmuschel, Lachs, Maifisch, Malermuschel, Meerforelle, Meerneunauge, Moderlieschen, Neunstachliger Stichling, Nordseeschnäpel, Quappe, Schlammpeitzger, Schmerle, Schneider, Steinbeißer, Steinkrebs und Stör. Arten, die mindestens drei Länder regeln, führen zum Vergleich aller Länder.

Fischarten in Nordrhein-Westfalen: Schonzeit und Mindestmaß
ArtSchonzeitMindestmaß
Aalnicht geschont, es gilt keine Schonzeit50 cm
Abgeplattete Teichmuscheldas ganze Jahr geschontkeines
Alandnicht geschont, es gilt keine Schonzeit25 cm
Äschevom 1. März bis zum 30. April geschont30 cm
Bachforellevom 20. Oktober bis zum 15. März geschont25 cm
Bachneunaugedas ganze Jahr geschontkeines
Barbevom 15. Mai bis zum 15. Juni geschont35 cm
Bitterlingdas ganze Jahr geschontkeines
Edelkrebsdas ganze Jahr geschontkeines
Elritzedas ganze Jahr geschontkeines
Fintedas ganze Jahr geschontkeines
Flussneunaugedas ganze Jahr geschontkeines
Flussperlmuscheldas ganze Jahr geschontkeines
Gemeine Teichmuscheldas ganze Jahr geschontkeines
Groppedas ganze Jahr geschontkeines
Große Flussmuscheldas ganze Jahr geschontkeines
Hechtvom 15. Februar bis zum 30. April geschont45 cm
Karpfennicht geschont, es gilt keine Schonzeit35 cm
Kleine Flussmuscheldas ganze Jahr geschontkeines
Lachsdas ganze Jahr geschontkeines
Maifischdas ganze Jahr geschontkeines
Malermuscheldas ganze Jahr geschontkeines
Meerforelledas ganze Jahr geschontkeines
Meerneunaugedas ganze Jahr geschontkeines
Moderlieschendas ganze Jahr geschontkeines
Nasevom 1. März bis zum 30. April geschont30 cm
Neunstachliger Stichlingdas ganze Jahr geschontkeines
Nordseeschnäpeldas ganze Jahr geschontkeines
Quappedas ganze Jahr geschontkeines
Schlammpeitzgerdas ganze Jahr geschontkeines
Schleienicht geschont, es gilt keine Schonzeit25 cm
Schmerledas ganze Jahr geschontkeines
Schneiderdas ganze Jahr geschontkeines
Seeforellevom 20. Oktober bis zum 15. März geschont50 cm
Seesaiblingvom 20. Oktober bis zum 15. März geschont30 cm
Steinbeißerdas ganze Jahr geschontkeines
Steinkrebsdas ganze Jahr geschontkeines
Stördas ganze Jahr geschontkeines
Zandervom 1. April bis zum 31. Mai geschont40 cm

Jagdzeiten und Nachbarländer von Nordrhein-Westfalen

Häufige Fragen zum Angeln in Nordrhein-Westfalen

Wie hoch ist das Bußgeld für Angler in Nordrhein-Westfalen?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Nordrhein-Westfalen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wo finde ich die Schonzeit für eine bestimmte Fischart in Nordrhein-Westfalen?

Jede Fischart mit eigenem Ländervergleich ist in der Übersicht für Nordrhein-Westfalen verlinkt. Dort stehen Schonzeit, Mindestmaß, Bußgeld und die amtliche Quelle.

Welche Fischarten in Nordrhein-Westfalen haben keinen eigenen Ländervergleich?

Arten, die weniger als drei Bundesländer eigens regeln, stehen nur in der Übersicht für Nordrhein-Westfalen. Einen Ländervergleich gibt es für sie nicht, weil er kaum aussagekräftig wäre.

Brauche ich zum Angeln in Nordrhein-Westfalen einen Fischereischein?

Ja, wer in Nordrhein-Westfalen angeln will, braucht grundsätzlich einen Fischereischein und dazu eine Angelkarte für das Gewässer. Ausnahmen gibt es je nach Land für Kinder in Begleitung eines Erwachsenen und für Urlauber.

Verbindlich ist die Fischereiverordnung von Nordrhein-Westfalen in ihrer aktuellen Fassung, dazu kommen die Regeln auf Ihrer Angelkarte. Stand und Prüfdatum stehen bei jeder Art in der Quellenangabe.