Was bedeutet Fischereipacht?
Fischereipacht heißt, dass der Besitzer eines Gewässers das Recht zum Fischen gegen Geld auf Zeit an einen anderen überlässt, meist an einen Angelverein.
Das Recht zum Fischen gehört meist dem Eigentümer des Gewässers. Er kann es selbst nutzen oder verpachten, also gegen Geld für eine bestimmte Zeit überlassen. Viele Angelvereine pachten so ihre Gewässer. Mit der Pacht übernimmt der Verein auch die Pflicht, den Fischbestand zu pflegen. Er gibt die Angelkarten an Mitglieder und Gäste aus und legt die Regeln für das Gewässer fest. Diese dürfen strenger sein als die Fischereiverordnung des Landes, aber nicht lockerer. Suchen Sie eine Angelkarte, ist deshalb der Pächter Ihr Ansprechpartner. Die Länder regeln die Pacht in ihren Fischereigesetzen. In Nordrhein-Westfalen etwa muss der Vertrag schriftlich sein und mindestens zwölf Jahre laufen.
Wo der Begriff geregelt ist
Landesfischereigesetz des jeweiligen Bundeslandes
Verwandte Begriffe
Diese Erklärung ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die genannte Rechtsquelle und die jeweilige Landesverordnung in ihrer aktuellen Fassung.