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Schonzeiten und Mindestmaße der Fische in Rheinland-Pfalz

Wer in Rheinland-Pfalz angelt, braucht für jede geregelte Fischart die Schonzeit und das Mindestmaß des Landes.

44 Fischarten mit Schonzeit oder Mindestmaß in Rheinland-Pfalz

Von den 44 Fischarten haben 6 eine Schonzeit mit festen Tagen und 15 ein Mindestmaß. Das höchste Mindestmaß hat Seeforelle mit 60 Zentimetern. Am längsten geschont ist Bachforelle mit 152 Tagen, vom 15. Oktober bis 15. März. Das ganze Jahr geschont sind Abgeplattete Teichmuschel, Aland, Bachneunauge, Bachschmerle, Bitterling, Edelkrebs, Elritze, Finte, Flunder, Flussneunauge, Flussperlmuschel, Groppe, Große Flussmuschel, Große Teichmuschel, Karausche, Kleine Flussmuschel, Lachs, Maifisch, Malermuschel, Meerforelle, Meerneunauge, Moderlieschen, Quappe, Schlammpeitzger, Schnäpel, Schneider, Steinbeißer, Steinkrebs und Stör. Arten, die mindestens drei Länder regeln, führen zum Vergleich aller Länder.

Fischarten in Rheinland-Pfalz: Schonzeit und Mindestmaß
ArtSchonzeitMindestmaß
Aalnicht geschont, es gilt keine Schonzeit50 cm
Abgeplattete Teichmuscheldas ganze Jahr geschontkeines
Alanddas ganze Jahr geschontkeines
Äschevom 15. Februar bis zum 30. April geschont30 cm
Bachforellevom 15. Oktober bis zum 15. März geschont25 cm
Bachneunaugedas ganze Jahr geschontkeines
Bachschmerledas ganze Jahr geschontkeines
Barbevom 1. Mai bis zum 15. Juni geschont35 cm
Bitterlingdas ganze Jahr geschontkeines
Blaufelchennicht geschont, es gilt keine Schonzeit25 cm
Edelkrebsdas ganze Jahr geschontkeines
Elritzedas ganze Jahr geschontkeines
Fintedas ganze Jahr geschontkeines
Flunderdas ganze Jahr geschontkeines
Flussneunaugedas ganze Jahr geschontkeines
Flussperlmuscheldas ganze Jahr geschontkeines
Groppedas ganze Jahr geschontkeines
Große Flussmuscheldas ganze Jahr geschontkeines
Große Teichmuscheldas ganze Jahr geschontkeines
Güsternicht geschont, es gilt keine Schonzeit15 cm
Haselnicht geschont, es gilt keine Schonzeit15 cm
Hechtvom 1. Februar bis zum 31. Mai geschont50 cm
Karauschedas ganze Jahr geschontkeines
Karpfennicht geschont, es gilt keine Schonzeit35 cm
Kleine Flussmuscheldas ganze Jahr geschontkeines
Lachsdas ganze Jahr geschontkeines
Maifischdas ganze Jahr geschontkeines
Malermuscheldas ganze Jahr geschontkeines
Meerforelledas ganze Jahr geschontkeines
Meerneunaugedas ganze Jahr geschontkeines
Moderlieschendas ganze Jahr geschontkeines
Nasevom 15. März bis zum 30. April geschont30 cm
Quappedas ganze Jahr geschontkeines
Rotaugenicht geschont, es gilt keine Schonzeit15 cm
Rotfedernicht geschont, es gilt keine Schonzeit15 cm
Schlammpeitzgerdas ganze Jahr geschontkeines
Schleienicht geschont, es gilt keine Schonzeit25 cm
Schnäpeldas ganze Jahr geschontkeines
Schneiderdas ganze Jahr geschontkeines
Seeforellenicht geschont, es gilt keine Schonzeit60 cm
Steinbeißerdas ganze Jahr geschontkeines
Steinkrebsdas ganze Jahr geschontkeines
Stördas ganze Jahr geschontkeines
Zandervom 15. März bis zum 15. Mai geschont45 cm

Jagdzeiten und Nachbarländer von Rheinland-Pfalz

Häufige Fragen zum Angeln in Rheinland-Pfalz

Wie viele Fischarten sind in Rheinland-Pfalz geregelt?

44 Fischarten sind in Rheinland-Pfalz mit einer eigenen Schonzeit oder einem eigenen Mindestmaß geregelt. Für alle anderen Arten nennt die Verordnung keine eigene Regel.

Wie hoch ist das Bußgeld für Angler in Rheinland-Pfalz?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Rheinland-Pfalz ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Welche Fischarten in Rheinland-Pfalz haben keinen eigenen Ländervergleich?

Arten, die weniger als drei Bundesländer eigens regeln, stehen nur in der Übersicht für Rheinland-Pfalz. Einen Ländervergleich gibt es für sie nicht, weil er kaum aussagekräftig wäre.

Brauche ich zum Angeln in Rheinland-Pfalz einen Fischereischein?

Ja, wer in Rheinland-Pfalz angeln will, braucht grundsätzlich einen Fischereischein und dazu eine Angelkarte für das Gewässer. Ausnahmen gibt es je nach Land für Kinder in Begleitung eines Erwachsenen und für Urlauber.

Verbindlich ist die Fischereiverordnung von Rheinland-Pfalz in ihrer aktuellen Fassung, dazu kommen die Regeln auf Ihrer Angelkarte. Stand und Prüfdatum stehen bei jeder Art in der Quellenangabe.