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Was bedeutet Entnahmefenster?

Ein Entnahmefenster ist der Längenbereich zwischen Mindestmaß und Höchstmaß, in dem Sie einen Fisch mitnehmen dürfen, also dasselbe wie ein Fangfenster.

Entnahmefenster ist das amtliche Wort, das zum Beispiel Hamburg in seiner Fischereiverordnung verwendet. Gemeint ist der Längenbereich, in dem Sie einen Fisch töten und behalten dürfen. Er reicht vom unteren Maß, dem Mindestmaß, bis zum oberen Maß, dem Höchstmaß. Kleinere und größere Fische setzen Sie sofort und vorsichtig zurück. Häufig heißt derselbe Bereich auch Fangfenster. Mit der Schonzeit hat das Entnahmefenster nichts zu tun. Auch ein Fisch mit passender Länge bleibt in seiner Schonzeit geschützt. Prüfen Sie deshalb bei jedem Fang die Länge und das Datum. Ob ein Entnahmefenster gilt und für welche Arten, legt jedes Bundesland selbst fest.

Wo der Begriff geregelt ist

Landesfischereiverordnung des jeweiligen Bundeslandes

Verwandte Begriffe

Diese Erklärung ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die genannte Rechtsquelle und die jeweilige Landesverordnung in ihrer aktuellen Fassung.