Was bedeutet Schonbezirk?
Ein Schonbezirk ist ein abgegrenzter Teil eines Gewässers, in dem das Angeln dauerhaft oder zu bestimmten Zeiten verboten oder eingeschränkt ist.
Ein Schonbezirk schützt einen Ort im Gewässer, der für die Fische besonders wichtig ist. Das kann eine Strecke sein, die für den Bestand einer Art zählt, oder ein Winterlager, an dem sich Fische in der kalten Zeit sammeln. Schützt der Bezirk einen Laich- und Aufwuchsplatz, heißt er Laichschonbezirk. Die Fischereibehörde erklärt solche Bereiche zum Schonbezirk und lässt die Grenzen am Ufer kennzeichnen. Für festgelegte Zeiten kann sie dort das Angeln verbieten, aber auch Motorsportboote oder das Mähen von Pflanzen. Außerhalb der Grenzen gelten die normalen Regeln. Achten Sie deshalb auf Schilder am Ufer. Welche Arten von Schonbezirken es gibt und wer sie festlegt, regelt jedes Bundesland selbst.
Wo der Begriff geregelt ist
Landesfischereiverordnung, teils Gewässerordnung des Gewässerinhabers
Verwandte Begriffe
Diese Erklärung ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die genannte Rechtsquelle und die jeweilige Landesverordnung in ihrer aktuellen Fassung.