Was bedeutet Binnengewässer?
Binnengewässer sind alle Gewässer im Landesinneren, also Flüsse, Bäche, Seen, Teiche und Kanäle, im Unterschied zu den Küstengewässern am Meer.
Zu den Binnengewässern zählt fast alles, woran Sie im Landesinneren angeln, vom Dorfteich bis zum großen Strom. Die meisten Bundesländer haben gar keine Küste. Dort gilt die Fischereiverordnung des Landes ohnehin nur für Binnengewässer. Anders ist es in den Küstenländern. Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein etwa haben für Binnengewässer und Küste je eine eigene Verordnung. Für dieselbe Art können dort im See andere Werte gelten als an der Ostsee. Bei Flüssen, die ins Meer münden, kommt es darauf an, auf welcher Seite der festgelegten Grenze Sie angeln. Im Zweifel fragen Sie beim Fischereiamt nach, welche Verordnung an Ihrer Stelle gilt.
Wo der Begriff geregelt ist
Landesfischereiverordnung des jeweiligen Bundeslandes
Verwandte Begriffe
Diese Erklärung ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die genannte Rechtsquelle und die jeweilige Landesverordnung in ihrer aktuellen Fassung.