Was bedeutet Bewirtschaftungsplan?
Ein Bewirtschaftungsplan legt für ein Gewässer über mehrere Jahre fest, welchen Fischbestand der Verein oder Besitzer anstrebt und wie er ihn pflegt.
Im Bewirtschaftungsplan steht, welche Fische ein Gewässer tragen soll und mit welchen Mitteln der Verein oder Besitzer das erreicht. Dazu gehören etwa Besatz mit Jungfischen, Fangbegrenzungen, Ruhezonen oder bessere Laichplätze. Grundlage sind oft die Fanglisten der Angler. In Nordrhein-Westfalen heißt ein solcher Plan Hegeplan. Ist er dort verbindlich festgelegt, darf am Gewässer nur nach diesem Plan gefischt werden. Für den Aal verlangt die EU sogar eigene Pläne für ganze Flussgebiete. Für Sie als Angler kann sich ein Bewirtschaftungsplan in den Regeln auf der Angelkarte zeigen. Ob ein solcher Plan Pflicht ist und wer ihn aufstellt, regelt jedes Bundesland selbst.
Wo der Begriff geregelt ist
Landesfischereigesetz des jeweiligen Bundeslandes, für den Aal zusätzlich die EU-Aalverordnung
Verwandte Begriffe
Diese Erklärung ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die genannte Rechtsquelle und die jeweilige Landesverordnung in ihrer aktuellen Fassung.