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Schonzeiten und Mindestmaße der Fische in Mecklenburg-Vorpommern

Wer aus einem anderen Bundesland zum Angeln nach Mecklenburg-Vorpommern kommt, sollte die Regeln hier neu prüfen, statt sie zu übertragen.

44 Fischarten mit Schonzeit oder Mindestmaß in Mecklenburg-Vorpommern

Von den 44 Fischarten haben 18 eine Schonzeit mit festen Tagen und 23 ein Mindestmaß. Das höchste Mindestmaß hat Wels mit 70 Zentimetern. Am längsten geschont ist Lachs mit 212 Tagen, vom 1. September bis 31. März. Das ganze Jahr geschont sind Bachneunauge, Barbe, Edelkrebs, Finte, Flussneunauge, Maifisch, Meerneunauge, Nase, Nordseeschnäpel, Ostgroppe, Stör und Ziege. Arten, die mindestens drei Länder regeln, führen zum Vergleich aller Länder.

Fischarten in Mecklenburg-Vorpommern: Schonzeit und Mindestmaß
ArtSchonzeitMindestmaß
Aalvom 1. Dezember bis zum 28. Februar geschont50 cm
Alandnicht geschont, es gilt keine Schonzeit25 cm
Äschenicht geschont, es gilt keine Schonzeit30 cm
Bachforellevom 1. Oktober bis zum 31. März geschont30 cm
Bachneunaugedas ganze Jahr geschontkeines
Bachschmerlevom 1. März bis zum 31. Mai geschontkeines
Barbedas ganze Jahr geschontkeines
Bitterlingvom 1. April bis zum 30. Juni geschontkeines
Dorschnicht geschont, es gilt keine Schonzeit35 cm
Edelkrebsdas ganze Jahr geschontkeines
Elritzevom 1. April bis zum 30. Juni geschontkeines
Fintedas ganze Jahr geschontkeines
Flundernicht geschont, es gilt keine Schonzeit25 cm
Flussbarschnicht geschont, es gilt keine Schonzeit17 cm
Flussneunaugedas ganze Jahr geschontkeines
Glattbuttnicht geschont, es gilt keine Schonzeit30 cm
Große Maränevom 1. Oktober bis zum 31. Dezember geschont30 cm
Haselvom 1. März bis zum 31. Mai geschontkeines
Hechtnicht geschont, es gilt keine Schonzeit45 cm
Karpfennicht geschont, es gilt keine Schonzeit40 cm
Klieschenicht geschont, es gilt keine Schonzeit25 cm
Lachsvom 1. September bis zum 31. März geschont60 cm
Maifischdas ganze Jahr geschontkeines
Meerforellevom 1. September bis zum 31. März geschont45 cm
Meerneunaugedas ganze Jahr geschontkeines
Nasedas ganze Jahr geschontkeines
Nordseeschnäpeldas ganze Jahr geschontkeines
Ostgroppedas ganze Jahr geschontkeines
Ostseeschnäpelvom 1. November bis zum 30. November geschont40 cm
Quappevom 1. Januar bis zum 15. Februar geschont30 cm
Rapfennicht geschont, es gilt keine Schonzeit35 cm
Schlammpeitzgervom 1. April bis zum 31. Juli geschontkeines
Schleienicht geschont, es gilt keine Schonzeit25 cm
Schollenicht geschont, es gilt keine Schonzeit25 cm
Steinbeißervom 1. April bis zum 31. Juli geschontkeines
Steinbuttvom 1. Juni bis zum 31. Juli geschont30 cm
Stintvom 1. März bis zum 30. April geschontkeines
Stördas ganze Jahr geschontkeines
Sumpfkrebsnicht geschont, es gilt keine Schonzeit11 cm
Welsvom 1. Mai bis zum 30. Juni geschont70 cm
Zährtevom 1. Mai bis zum 31. Juli geschontkeines
Zandernicht geschont, es gilt keine Schonzeit45 cm
Ziegedas ganze Jahr geschontkeines
Zopevom 1. April bis zum 31. Mai geschontkeines

Jagdzeiten und Nachbarländer von Mecklenburg-Vorpommern

Häufige Fragen zum Angeln in Mecklenburg-Vorpommern

Wo finde ich die Schonzeit für eine bestimmte Fischart in Mecklenburg-Vorpommern?

Jede Fischart mit eigenem Ländervergleich ist in der Übersicht für Mecklenburg-Vorpommern verlinkt. Dort stehen Schonzeit, Mindestmaß, Bußgeld und die amtliche Quelle.

Gelten die Regeln in Mecklenburg-Vorpommern auch an privaten Gewässern?

Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Ausnahmen können für Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer gelten, im Zweifel fragen Sie beim Fischereiamt nach.

Brauche ich zum Angeln in Mecklenburg-Vorpommern einen Fischereischein?

Ja, wer in Mecklenburg-Vorpommern angeln will, braucht grundsätzlich einen Fischereischein und dazu eine Angelkarte für das Gewässer. Ausnahmen gibt es je nach Land für Kinder in Begleitung eines Erwachsenen und für Urlauber.

Welche Fischarten in Mecklenburg-Vorpommern haben keinen eigenen Ländervergleich?

Arten, die weniger als drei Bundesländer eigens regeln, stehen nur in der Übersicht für Mecklenburg-Vorpommern. Einen Ländervergleich gibt es für sie nicht, weil er kaum aussagekräftig wäre.

Verbindlich ist die Fischereiverordnung von Mecklenburg-Vorpommern in ihrer aktuellen Fassung, dazu kommen die Regeln auf Ihrer Angelkarte. Stand und Prüfdatum stehen bei jeder Art in der Quellenangabe.