angelrecht.net, Angel- und Jagdrecht in 16 Bundesländern

Was bedeutet Nachtangelverbot?

Ein Nachtangelverbot untersagt das Angeln in der Nacht, entweder an bestimmten Gewässern oder zu bestimmten Zeiten im Jahr.

Ein Nachtangelverbot kann in der Fischereiverordnung Ihres Bundeslandes stehen oder auf Ihrer Angelkarte. In Brandenburg etwa dürfen Sie an bestimmten Gewässern nur von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang angeln. Auch Vereine legen für ihre Gewässer oft eigene Angelzeiten fest. Solche Verbote sollen die Fische in empfindlichen Zeiten schützen und für Ruhe am Ufer sorgen. Wann die Nacht beginnt, steht in der jeweiligen Regel. Oft richtet sie sich nach Sonnenuntergang und Sonnenaufgang. Wollen Sie nachts angeln, prüfen Sie deshalb die Verordnung Ihres Landes und Ihre Angelkarte. Erlaubt ist das Nachtangeln nur, wenn keine der beiden Regeln es verbietet. Im Zweifel fragen Sie beim Verein oder beim Fischereiamt nach.

Wo der Begriff geregelt ist

Landesfischereiverordnung, teils Gewässerordnung des Gewässerinhabers

Verwandte Begriffe

Diese Erklärung ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die genannte Rechtsquelle und die jeweilige Landesverordnung in ihrer aktuellen Fassung.