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Mindestmaß prüfen für jede Fischart und jedes Bundesland

Geben Sie Fisch, Bundesland und Länge ein, und Sie sehen sofort, ob Sie den Fisch behalten dürfen. Jedes Bundesland legt die Mindestmaße selbst fest. Ein Zander muss zum Beispiel in Bayern, Hessen, Sachsen-Anhalt und Sachsen mindestens 50 Zentimeter lang sein, in Niedersachsen reichen 35 Zentimeter.

So messen Sie Ihren Fisch richtig

1. Von vorn bis hinten. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Wie die Flosse dabei liegt, regelt jedes Land selbst. In Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Sachsen und Thüringen legen Sie sie natürlich aus, in Bayern messen Sie mit zusammengelegter Flosse. Das Ergebnis nennt die Regel Ihres Landes.

2. Flach und gerade. Legen Sie den Fisch flach auf ein Messbrett oder ein festes Maßband. Ein dehnbares Band misst ungenau.

3. Auch nach oben prüfen. Für 20 Kombinationen aus Art und Bundesland gilt zusätzlich ein Höchstmaß. Zu große Fische setzen Sie dann ebenfalls zurück.

Messregel: von der Schnauzenspitze bis zum Ende der SchwanzflosseSchnauzenspitzeSchwanzflossenende

Auch ein Fisch mit passender Länge darf nicht mit, wenn für ihn gerade Schonzeit ist. Das Ergebnis weist darauf hin. Ihre Angelkarte kann höhere Mindestmaße festlegen, die dann zusätzlich gelten.

Die Prüfung ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Fischereiverordnung des Bundeslandes und die Regeln auf Ihrer Angelkarte.