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Fischereischein in Nordrhein-Westfalen machen

Den Fischereischein in Nordrhein-Westfalen bekommen Sie nach einer bestandenen Fischerprüfung. Ein Vorbereitungskurs ist freiwillig, viele besuchen trotzdem einen. Prüfung und Ausstellung kosten zusammen 68 Euro, dazu kommt ein Kurs, wenn Sie einen besuchen. Den eigenen Schein gibt es ab 12 Jahren, und er gilt ein Leben lang.

Kosten bis zum Schein
ab 68 Euro
Eigener Schein ab
12 Jahren
Vorbereitungskurs
freiwillig
Fischereiabgabe
10 Euro im Jahr

Wer den Fischereischein in Nordrhein-Westfalen machen will, plant am besten mit ein paar Wochen Vorlauf für Kurs, Prüfungstermin und Antrag.

In 4 Schritten zum Fischereischein in Nordrhein-Westfalen

  1. Vorbereiten. Ein Vorbereitungskurs ist freiwillig, viele besuchen trotzdem einen.
  2. Fischerprüfung ablegen. Im schriftlichen Teil haben Sie 60 Minuten für 60 Fragen, zehn aus jedem der sechs Gebiete. Bestanden haben Sie mit mindestens 45 richtigen Antworten und mindestens sechs in jedem Gebiet. Im praktischen Teil bauen Sie eine Angel richtig zusammen und erkennen Fische auf Bildtafeln.
  3. Schein beantragen. Zur Fischerprüfung in Nordrhein-Westfalen melden Sie sich beim Fischereiamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt an. Mit dem Zugangscode aus der Prüfung beantragen Sie den Schein online beim Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung. Das kostet 18 Euro, bei Ihrer Gemeinde vor Ort 30 Euro.
  4. Abgabe zahlen und Angelkarte kaufen. Zahlen Sie die Fischereiabgabe, 10 Euro im Jahr. Die Angelkarte für Ihr Gewässer bekommen Sie beim Verein oder beim Besitzer des Gewässers.

Was kostet der Fischereischein in Nordrhein-Westfalen?

Prüfung und Ausstellung kosten zusammen 68 Euro, dazu kommt ein Kurs, wenn Sie einen besuchen. Im Einzelnen kostet der Kurs keine landesweite Angabe, die Prüfung 50 Euro und die Ausstellung 18 Euro. Dazu kommt die Fischereiabgabe, eine Gebühr an das Land für Fischbesatz und Gewässerpflege. Sie beträgt 10 Euro für ein Jahr oder 30 Euro für fünf Jahre. Für die Bearbeitung kommen 4 bis 20 Euro hinzu.

Kosten des Fischereischeins in Nordrhein-Westfalen
Vorbereitungskurskeine landesweite Angabe
Fischerprüfung50 Euro
Ausstellung des Fischereischeins18 Euro
Fischereiabgabe10 Euro im Jahr

Was wird in der Fischerprüfung in Nordrhein-Westfalen geprüft?

Die Prüfung fragt Wissen aus 6 Gebieten ab:

Ab welchem Alter gibt es den Fischereischein in Nordrhein-Westfalen?

Den eigenen Fischereischein bekommen Sie in Nordrhein-Westfalen ab 12 Jahren.

Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren brauchen bis zu ihrem 16. Geburtstag keinen eigenen Schein. Sie dürfen angeln, wenn jemand mit gültigem Fischereischein dabei ist. Volljährig muss diese Person nicht sein. Einen Jugendfischereischein gibt es seit dem 1. Juli 2026 nicht mehr.

Wie lange gilt der Fischereischein in Nordrhein-Westfalen?

Der Fischereischein gilt in Nordrhein-Westfalen ein Leben lang, aber nur mit bezahlter Fischereiabgabe. Die Abgabe gilt für ein Kalenderjahr oder für fünf Kalenderjahre, also immer bis zum 31. Dezember. Online zahlen Sie mit Gebühr 14 Euro für ein Jahr oder 42 Euro für fünf Jahre. Bei der Gemeinde sind es jeweils 8 Euro mehr.

Gibt es in Nordrhein-Westfalen einen Fischereischein für Urlauber?

Ja, Urlauber aus dem Ausland können ohne Fischerprüfung einen Jahresfischereischein bekommen, wenn sie höchstens ein Jahr in Deutschland gemeldet sind. Das nötige Wissen zum Angeln müssen sie auf andere Weise zeigen. Der Schein kostet mit Fischereiabgabe online 20 Euro, bei der Gemeinde, in der Sie angeln wollen, 32 Euro. Urlauber aus anderen Bundesländern angeln mit ihrem eigenen Fischereischein, zahlen aber die Fischereiabgabe von Nordrhein-Westfalen.

Amtliche Quelle

Die Regeln stehen in §§ 31, 31a, 32, 33, 33a, 34, 35, 36, 36a Landesfischereigesetz NRW (LFischG); §§ 1-8 Verordnung über die Fischerprüfung (Fischerprüfungsordnung). Von uns geprüft am 9. September 2026. Zur amtlichen Quelle

Die 50 Euro für die Prüfung verlangt der Kreis Unna, andere Kreise können mehr oder weniger nehmen. Ob vor der Prüfung ein Praxistag Pflicht wird, ist offen, der Fischereiverband rechnet ab 2028 damit.

Fischereischein in den Nachbarländern von Nordrhein-Westfalen

Häufige Fragen zum Fischereischein in Nordrhein-Westfalen

Ab welchem Alter kann ich den Fischereischein in Nordrhein-Westfalen machen?

Den eigenen Fischereischein bekommen Sie in Nordrhein-Westfalen ab 12 Jahren. Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren brauchen bis zu ihrem 16. Geburtstag keinen eigenen Schein. Sie dürfen angeln, wenn jemand mit gültigem Fischereischein dabei ist. Volljährig muss diese Person nicht sein. Einen Jugendfischereischein gibt es seit dem 1. Juli 2026 nicht mehr.

Was kostet der Fischereischein in Nordrhein-Westfalen?

Prüfung und Ausstellung kosten zusammen 68 Euro, dazu kommt ein Kurs, wenn Sie einen besuchen. Dazu kommt die Fischereiabgabe, eine Gebühr an das Land für Fischbesatz und Gewässerpflege. Sie beträgt 10 Euro für ein Jahr oder 30 Euro für fünf Jahre. Für die Bearbeitung kommen 4 bis 20 Euro hinzu.

Muss ich für den Fischereischein in Nordrhein-Westfalen einen Kurs besuchen?

Nein, in Nordrhein-Westfalen schreibt das Gesetz keinen Vorbereitungskurs vor. Viele angehende Angler besuchen trotzdem freiwillig einen.

Wie lange gilt der Fischereischein in Nordrhein-Westfalen?

Der Fischereischein gilt in Nordrhein-Westfalen ein Leben lang, aber nur mit bezahlter Fischereiabgabe. Die Abgabe gilt für ein Kalenderjahr oder für fünf Kalenderjahre, also immer bis zum 31. Dezember. Online zahlen Sie mit Gebühr 14 Euro für ein Jahr oder 42 Euro für fünf Jahre. Bei der Gemeinde sind es jeweils 8 Euro mehr.

Reicht der Fischereischein allein zum Angeln in Nordrhein-Westfalen?

Nein, zusätzlich brauchen Sie eine Angelkarte für das Gewässer, an dem Sie angeln. Die Angelkarte, amtlich Erlaubnisschein, bekommen Sie beim Verein oder beim Besitzer des Gewässers.

Ja, wer in Nordrhein-Westfalen angeln will, braucht grundsätzlich einen Fischereischein und dazu eine Angelkarte für das Gewässer. Ausnahmen gibt es je nach Land für Kinder in Begleitung eines Erwachsenen und für Urlauber. Verbindlich ist das Fischereigesetz von Nordrhein-Westfalen in seiner aktuellen Fassung.