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Fischereischein in Rheinland-Pfalz machen

Den Fischereischein in Rheinland-Pfalz bekommen Sie nach einer bestandenen Fischerprüfung. Vorher ist ein Vorbereitungskurs von 30 Stunden Pflicht. Bis zum Schein zahlen Sie zusammen 149 bis 259 Euro für Kurs und Prüfung. Den eigenen Schein gibt es ab 13 Jahren, und er gilt ein Leben lang.

Kosten bis zum Schein
149 bis 259 Euro
Eigener Schein ab
13 Jahren
Vorbereitungskurs
Pflicht, 30 Stunden
Fischereiabgabe
8,40 Euro im Jahr

Den Fischereischein bekommen Sie in Rheinland-Pfalz nach einer Prüfung, die Wissen über Fische, Gewässer, Geräte und Regeln abfragt.

In 4 Schritten zum Fischereischein in Rheinland-Pfalz

  1. Vorbereiten. Vorher ist ein Vorbereitungskurs von 30 Stunden Pflicht.
  2. Fischerprüfung ablegen. Die Prüfung ist schriftlich und findet bis zu viermal im Jahr statt, am ersten Freitag im März, Juni, September und Dezember. In zwei Stunden beantworten Sie 50 Fragen, zehn aus jedem der fünf Gebiete. In jedem Gebiet brauchen Sie mindestens sieben richtige Antworten. Klappt das nur in einem Gebiet nicht, werden Sie am selben Tag mündlich nachgeprüft.
  3. Schein beantragen. Zur Fischerprüfung in Rheinland-Pfalz melden Sie sich beim Fischereiamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt an. Die Frist endet vier Wochen vor dem Termin. Den Schein stellt danach die Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung aus, die für Ihren Wohnort zuständig ist.
  4. Abgabe zahlen und Angelkarte kaufen. Zahlen Sie die Fischereiabgabe, 8,40 Euro im Jahr. Die Angelkarte für Ihr Gewässer bekommen Sie beim Verein oder beim Besitzer des Gewässers.

Was kostet der Fischereischein in Rheinland-Pfalz?

Bis zum Schein zahlen Sie zusammen 149 bis 259 Euro für Kurs und Prüfung. Im Einzelnen kostet der Kurs 99 bis 209 Euro, die Prüfung 50 Euro und die Ausstellung keine landesweite Angabe. Dazu kommt die Fischereiabgabe, eine Gebühr an das Land für Fischbesatz und Gewässerpflege. Sie kostet 8,40 Euro für ein Jahr oder 30 Euro für fünf Jahre. Schüler, Auszubildende und Studierende zahlen 7 oder 25 Euro.

Kosten des Fischereischeins in Rheinland-Pfalz
Vorbereitungskurs99 bis 209 Euro
Fischerprüfung50 Euro
Ausstellung des Fischereischeinskeine landesweite Angabe
Fischereiabgabe8,40 Euro im Jahr

Was wird in der Fischerprüfung in Rheinland-Pfalz geprüft?

Die Prüfung fragt Wissen aus 5 Gebieten ab:

Ab welchem Alter gibt es den Fischereischein in Rheinland-Pfalz?

Den eigenen Fischereischein bekommen Sie in Rheinland-Pfalz ab 13 Jahren.

Kinder und Jugendliche ab 7 Jahren brauchen bis zu ihrem 18. Geburtstag keinen eigenen Schein. Dafür muss ein Erwachsener mit Fischereischein direkt dabei sein. Unter 10 Jahren dürfen sie keine lebenden Köderfische auf den Haken stecken und keine Fische betäuben oder töten. Wer in Rheinland-Pfalz wohnt, zahlt für das begleitete Angeln eine Fischereiabgabe von 3,60 Euro im Jahr.

Wie lange gilt der Fischereischein in Rheinland-Pfalz?

Der Fischereischein gilt in Rheinland-Pfalz seit dem 19. Februar 2026 unbefristet. Gültig ist er aber nur, wenn Sie die Fischereiabgabe für das laufende Jahr bezahlt haben. Einen älteren, befristeten Schein können Sie bei der Verwaltung Ihres Wohnorts jederzeit in einen unbefristeten umwandeln lassen.

Gibt es in Rheinland-Pfalz einen Fischereischein für Urlauber?

Ja, wer nicht in Deutschland wohnt, kann ohne Fischerprüfung einen Gästeschein bekommen. Er gilt bis zu 30 Tage am Stück, und Sie können ihn höchstens zweimal im Kalenderjahr bekommen. Sie erhalten ihn bei der Verwaltung des Orts, an dem Sie angeln wollen, und zahlen dafür keine Fischereiabgabe. Urlauber aus anderen Bundesländern angeln mit ihrem eigenen Fischereischein.

Amtliche Quelle

Die Regeln stehen in §§33-40 LFischG (Fassung durch Art.1 des Änderungsgesetzes vom 11.02.2026, GVBl. S.45ff., in Kraft seit 19.02.2026); §3 der Landesverordnung über die Gebühren der Fischereiverwaltung und über die Fischereiabgabe (Fassung durch Art.3 desselben Änderungsgesetzes). Von uns geprüft am 9. September 2026. Zur amtlichen Quelle

Für die Ausstellung des Scheins gibt es keinen landesweiten Tarif, die Gebühr erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde. Die Kurspreise hängen vom Anbieter ab.

Fischereischein in den Nachbarländern von Rheinland-Pfalz

Häufige Fragen zum Fischereischein in Rheinland-Pfalz

Ab welchem Alter kann ich den Fischereischein in Rheinland-Pfalz machen?

Den eigenen Fischereischein bekommen Sie in Rheinland-Pfalz ab 13 Jahren. Kinder und Jugendliche ab 7 Jahren brauchen bis zu ihrem 18. Geburtstag keinen eigenen Schein. Dafür muss ein Erwachsener mit Fischereischein direkt dabei sein. Unter 10 Jahren dürfen sie keine lebenden Köderfische auf den Haken stecken und keine Fische betäuben oder töten. Wer in Rheinland-Pfalz wohnt, zahlt für das begleitete Angeln eine Fischereiabgabe von 3,60 Euro im Jahr.

Gilt mein Fischereischein aus einem anderen Bundesland auch in Rheinland-Pfalz?

Ja, als Gast können Sie in Rheinland-Pfalz in aller Regel mit dem Fischereischein Ihres eigenen Bundeslandes angeln, solange Sie nicht in Rheinland-Pfalz wohnen. Nach einem Umzug nach Rheinland-Pfalz brauchen Sie oft einen Schein des neuen Landes, fragen Sie dazu beim Fischereiamt nach. Einige Länder verlangen auch von Gästen die eigene Fischereiabgabe.

Wer nimmt die Fischerprüfung in Rheinland-Pfalz ab?

Zur Fischerprüfung in Rheinland-Pfalz melden Sie sich beim Fischereiamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt an. Die Frist endet vier Wochen vor dem Termin. Den Schein stellt danach die Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung aus, die für Ihren Wohnort zuständig ist.

Reicht der Fischereischein allein zum Angeln in Rheinland-Pfalz?

Nein, zusätzlich brauchen Sie eine Angelkarte für das Gewässer, an dem Sie angeln. Die Angelkarte, amtlich Erlaubnisschein, bekommen Sie beim Verein oder beim Besitzer des Gewässers.

Was kostet der Fischereischein in Rheinland-Pfalz?

Bis zum Schein zahlen Sie zusammen 149 bis 259 Euro für Kurs und Prüfung. Dazu kommt die Fischereiabgabe, eine Gebühr an das Land für Fischbesatz und Gewässerpflege. Sie kostet 8,40 Euro für ein Jahr oder 30 Euro für fünf Jahre. Schüler, Auszubildende und Studierende zahlen 7 oder 25 Euro.

Ja, wer in Rheinland-Pfalz angeln will, braucht grundsätzlich einen Fischereischein und dazu eine Angelkarte für das Gewässer. Ausnahmen gibt es je nach Land für Kinder in Begleitung eines Erwachsenen und für Urlauber. Verbindlich ist das Fischereigesetz von Rheinland-Pfalz in seiner aktuellen Fassung.