Wann darf ich Aland in Rheinland-Pfalz angeln?
Aland dürfen Sie in Rheinland-Pfalz an keinem Tag angeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Geht der Fisch trotzdem an den Haken oder ins Netz, setzen Sie ihn sofort schonend zurück.
Aland ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.
Fischereiaufseher dürfen am Wasser Ihren Fang kontrollieren. Halten Sie Fischereischein und Angelkarte deshalb bereit, auch wenn Sie nur auf Aland angeln.
Beim Eisangeln gelten dieselben Regeln wie im Sommer. Ein Fisch, der in der Schonzeit anbeißt, kommt sofort zurück ins Wasser.
Schonzeit und Mindestmaß für Aland in allen Ländern
Das Mindestmaß für Aland reicht von 20 Zentimetern in Sachsen bis 30 Zentimetern in Bayern, Berlin und Brandenburg. Eine Schonzeit von 61 Tagen gilt in 2 Ländern. Das ganze Jahr geschont ist Aland in Rheinland-Pfalz und Thüringen. Keine Schonzeit gilt in Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Schleswig-Holstein. Die Nachbarländer von Rheinland-Pfalz stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Rheinland-Pfalz | das ganze Jahr | keines |
| Baden-Württemberg | 1. April bis 31. Mai | 25 cm |
| Nordrhein-Westfalen | keine | 25 cm |
| Bayern | 1. März bis 30. April | 30 cm |
| Berlin | keine | 30 cm |
| Brandenburg | keine | 30 cm |
| Mecklenburg-Vorpommern | keine | 25 cm |
| Sachsen | keine | 20 cm |
| Schleswig-Holstein | keine | keines |
| Thüringen | das ganze Jahr | keines |
Wie hoch ist das Bußgeld in Rheinland-Pfalz?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Rheinland-Pfalz ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Aland in Rheinland-Pfalz kontrolliert
Zuständig ist das Fischereiamt des Kreises, am Gewässer übernehmen das die Fischereiaufseher. Was auf Ihrer Angelkarte steht, gilt zusätzlich zur Landesverordnung.
Wie unterscheidet sich Aland von ähnlichen Fischen?
Aland wird gelegentlich mit Döbel verwechselt. Den Aland erkennen Sie an der Afterflosse, also der Flosse an der Unterseite vor dem Schwanz. Ihr Rand ist beim Aland nach innen gebogen, beim Döbel nach außen gewölbt. Außerdem hat der Aland kleinere Schuppen. Die großen Schuppen des Döbels sind dunkel umrandet und wirken wie ein Netz. Für den Aland gilt in den meisten Ländern ein Mindestmaß oder eine Schonzeit, in wenigen ist er sogar das ganze Jahr geschont. Für den Döbel gibt es nur in wenigen Ländern ein Mindestmaß. Wer einen zu kleinen oder geschonten Aland für einen Döbel hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß.
Weitere Friedfische in Rheinland-Pfalz
Wie Aland gehören diese Arten zu den Friedfischen. Auch für sie gelten in Rheinland-Pfalz eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Aland in Rheinland-Pfalz
Warum liegt die Schonzeit von Aland in genau diesen Monaten?
Aland ist in Rheinland-Pfalz das ganze Jahr geschont, es gibt also keine einzelnen Monate. Eine ganzjährige Schonung schützt vor allem seltene und gefährdete Arten.
Darf ich Aland in Rheinland-Pfalz heute mitnehmen?
Nein, Aland ist in Rheinland-Pfalz heute geschont. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie angeln.
Gelten die Regeln für Aland auch an privaten Gewässern?
Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Einige Länder nehmen Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer davon aus. Fragen Sie im Zweifel beim Besitzer des Gewässers oder beim Fischereiamt nach.
Weicht die Schonzeit für Aland in Rheinland-Pfalz von anderen Bundesländern ab?
Ja, bei Aland weichen 8 der 9 anderen Länder, die die Art eigens regeln, von Rheinland-Pfalz ab, bei der Schonzeit, beim Mindestmaß oder bei beidem.
Wer kontrolliert die Schonzeit von Aland in Rheinland-Pfalz?
Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.
Verbindlich sind die Fischereiverordnung von Rheinland-Pfalz in ihrer aktuellen Fassung und die Regeln auf Ihrer Angelkarte.