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Wann darf ich Abgeplattete Teichmuschel in Rheinland-Pfalz sammeln?

Abgeplattete Teichmuschel dürfen Sie in Rheinland-Pfalz an keinem Tag sammeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Muscheln, die Sie finden, lassen Sie an Ort und Stelle im Wasser.

Schonzeit
das ganze Jahr
Mindestmaß
keines
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
10.000 Euro

Abgeplattete Teichmuschel ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.

Was gilt für Abgeplattete Teichmuschel in den Nachbarländern von Rheinland-Pfalz?

Das ganze Jahr geschont ist Abgeplattete Teichmuschel in Rheinland-Pfalz, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Nachbarländer von Rheinland-Pfalz stehen zuerst.

Schonzeit und Mindestmaß für Abgeplattete Teichmuschel in 10 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Rheinland-Pfalzdas ganze Jahrkeines
Hessendas ganze Jahrkeines
Nordrhein-Westfalendas ganze Jahrkeines
Saarlanddas ganze Jahrkeines
Bayerndas ganze Jahrkeines
Berlindas ganze Jahrkeines
Brandenburgdas ganze Jahrkeines
Sachsendas ganze Jahrkeines
Schleswig-Holsteindas ganze Jahrkeines
Thüringendas ganze Jahrkeines

Welches Bußgeld droht in Rheinland-Pfalz bei einem Verstoß?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Rheinland-Pfalz ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Abgeplattete Teichmuschel in Rheinland-Pfalz kontrolliert

Am Wasser kontrollieren Fischereiaufseher, ob Sie die Regeln einhalten. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt. Ihre Angelkarte kann zusätzlich strengere Regeln setzen.

Mit welchen Arten wird Abgeplattete Teichmuschel häufig verwechselt?

Abgeplattete Teichmuschel wird gelegentlich mit Gemeine Teichmuschel verwechselt. Die Abgeplattete Teichmuschel hat eine auffällig flache Schale, die kaum halb so dick wie hoch ist. Ihre Oberfläche trägt kleine, oft undeutliche Höcker, die Gemeine Teichmuschel dagegen bogenförmige Falten. Weil beide Arten in der Form stark schwanken, sieht man das oft nur mit einer Lupe sicher. Beide Teichmuscheln sind in vielen Ländern das ganze Jahr geschont. Die Abgeplattete Teichmuschel ist in Deutschland aber vom Aussterben bedroht und nur noch von wenigen Stellen bekannt. Wer sie für die häufige Gemeine Teichmuschel hält, übersieht einen der seltensten Muschelfunde.

Weitere Muscheln in Rheinland-Pfalz

Wie Abgeplattete Teichmuschel gehören diese Arten zu den Muscheln. Auch für sie gelten in Rheinland-Pfalz eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Abgeplattete Teichmuschel in Rheinland-Pfalz

Gilt für Abgeplattete Teichmuschel in Rheinland-Pfalz ein Höchstmaß?

Nein, für Abgeplattete Teichmuschel gilt in Rheinland-Pfalz kein Höchstmaß. Sie dürfen das Tier in jeder Größe über dem Mindestmaß mitnehmen.

Wie misst man Abgeplattete Teichmuschel in Rheinland-Pfalz richtig?

Bei Krebsen gilt die Messregel für Fische nicht. Wie ein Krebs zu messen ist, erfahren Sie beim Fischereiamt Ihres Landkreises. Ein festes Maßband oder Messbrett misst genauer als ein dehnbares Band.

Welches Mindestmaß gilt für Abgeplattete Teichmuschel in Rheinland-Pfalz?

Für Abgeplattete Teichmuschel ist in dieser Regel kein Mindestmaß festgelegt.

Darf ich Abgeplattete Teichmuschel in der Schonzeit fangen und wieder zurücksetzen?

Nein, in der Schonzeit dürfen Sie Abgeplattete Teichmuschel nicht gezielt fangen, auch nicht, um das Tier zurückzusetzen. Geht das Tier trotzdem ins Netz, kommt es sofort schonend zurück ins Wasser. Angeln nur zum Zurücksetzen kann nach dem Tierschutzgesetz außerdem strafbar sein, weil der vernünftige Grund dafür fehlt.

Wann ist Abgeplattete Teichmuschel in Rheinland-Pfalz geschont?

Abgeplattete Teichmuschel ist in Rheinland-Pfalz das ganze Jahr geschont. Die Werte stammen aus der Fischereiverordnung des Landes.

Verbindlich sind die Fischereiverordnung von Rheinland-Pfalz in ihrer aktuellen Fassung und die Regeln auf Ihrer Angelkarte.