Wann darf ich Kleine Flussmuschel in Rheinland-Pfalz sammeln?
Kleine Flussmuschel dürfen Sie in Rheinland-Pfalz an keinem Tag sammeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Muscheln, die Sie finden, lassen Sie an Ort und Stelle im Wasser.
Kleine Flussmuschel ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.
Schonzeit und Mindestmaß für Kleine Flussmuschel in allen Ländern
Das ganze Jahr geschont ist Kleine Flussmuschel in Rheinland-Pfalz, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Nachbarländer von Rheinland-Pfalz stehen zuerst.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Rheinland-Pfalz | das ganze Jahr | keines |
| Hessen | das ganze Jahr | keines |
| Nordrhein-Westfalen | das ganze Jahr | keines |
| Saarland | das ganze Jahr | keines |
| Bayern | das ganze Jahr | keines |
| Berlin | das ganze Jahr | keines |
| Brandenburg | das ganze Jahr | keines |
| Bremen | das ganze Jahr | keines |
| Sachsen | das ganze Jahr | keines |
| Schleswig-Holstein | das ganze Jahr | keines |
| Thüringen | das ganze Jahr | keines |
Wie hoch ist das Bußgeld in Rheinland-Pfalz?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Rheinland-Pfalz ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Kleine Flussmuschel in Rheinland-Pfalz kontrolliert
Kontrolliert wird am Ufer von Fischereiaufsehern im Auftrag des Fischereiamts. Auf Ihrer Angelkarte können weitere Bedingungen stehen, die über die Landesregel hinausgehen.
Wie unterscheidet sich Kleine Flussmuschel von ähnlichen Arten?
Kleine Flussmuschel wird gelegentlich mit Malermuschel verwechselt. Die Kleine Flussmuschel, auch Bachmuschel genannt, wird meist nur 5 bis 6 Zentimeter lang und hat eine dicke Schale. Sie lebt in sauberen, sauerstoffreichen Bächen und Flüssen. Die Malermuschel wird 7 bis 9 Zentimeter lang, ist schlank, zungenförmig und grünlich-gelb gefärbt. Sie lebt eher in großen, langsam fließenden Flüssen. Beide Muscheln sind in den meisten Ländern das ganze Jahr geschont. Für den Artenschutz zählt die Bestimmung trotzdem: Die Kleine Flussmuschel ist in Deutschland vom Aussterben bedroht und nach EU-Recht streng geschützt. Wer sie für die häufigere Malermuschel hält, übersieht einen der seltenen Fundorte.
Weitere Muscheln in Rheinland-Pfalz
Wie Kleine Flussmuschel gehören diese Arten zu den Muscheln. Auch für sie gelten in Rheinland-Pfalz eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
- Malermuschel in Rheinland-Pfalz
- Abgeplattete Teichmuschel in Rheinland-Pfalz
- Große Flussmuschel in Rheinland-Pfalz
Häufige Fragen zu Kleine Flussmuschel in Rheinland-Pfalz
Welches Mindestmaß gilt für Kleine Flussmuschel in Rheinland-Pfalz?
Für Kleine Flussmuschel ist in dieser Regel kein Mindestmaß festgelegt.
Mit welchen Arten wird Kleine Flussmuschel häufig verwechselt?
Kleine Flussmuschel wird am häufigsten mit Malermuschel verwechselt. Die Kleine Flussmuschel, auch Bachmuschel genannt, wird meist nur 5 bis 6 Zentimeter lang und hat eine dicke Schale. Sie lebt in sauberen, sauerstoffreichen Bächen und Flüssen. Die Malermuschel wird 7 bis 9 Zentimeter lang, ist schlank, zungenförmig und grünlich-gelb gefärbt. Sie lebt eher in großen, langsam fließenden Flüssen.
Gilt für Kleine Flussmuschel in Rheinland-Pfalz ein Höchstmaß?
Nein, für Kleine Flussmuschel gilt in Rheinland-Pfalz kein Höchstmaß. Sie dürfen das Tier in jeder Größe über dem Mindestmaß mitnehmen.
Weicht die Schonzeit für Kleine Flussmuschel in Rheinland-Pfalz von anderen Bundesländern ab?
Nein, alle 10 anderen Länder, die Kleine Flussmuschel eigens regeln, haben dieselbe Schonzeit und dasselbe Mindestmaß wie Rheinland-Pfalz.
Was kostet ein Verstoß gegen die Schonzeit von Kleine Flussmuschel in Rheinland-Pfalz?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Rheinland-Pfalz ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Verbindlich sind die Fischereiverordnung von Rheinland-Pfalz in ihrer aktuellen Fassung und die Regeln auf Ihrer Angelkarte.