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Wann darf ich Schneider in Rheinland-Pfalz angeln?

Schneider dürfen Sie in Rheinland-Pfalz an keinem Tag angeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Geht der Fisch trotzdem an den Haken oder ins Netz, setzen Sie ihn sofort schonend zurück.

Schonzeit
das ganze Jahr
Mindestmaß
keines
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
10.000 Euro

Schneider ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.

Ob Sie Schneider in Rheinland-Pfalz mitnehmen dürfen, regelt die Fischereiverordnung des Landes. Ihre Angelkarte kann strengere Regeln hinzufügen.

Auch beim Fliegenfischen gelten die Regeln für jede Art, selbst wenn Sie jeden Fisch zurücksetzen.

Wie weicht Rheinland-Pfalz bei Schneider von den anderen Ländern ab?

Das ganze Jahr geschont ist Schneider in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Nachbarländer von Rheinland-Pfalz stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Schneider in 12 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Rheinland-Pfalzdas ganze Jahrkeines
Baden-Württembergdas ganze Jahrkeines
Hessendas ganze Jahrkeines
Nordrhein-Westfalendas ganze Jahrkeines
Saarlanddas ganze Jahrkeines
Bayerndas ganze Jahrkeines
Berlindas ganze Jahrkeines
Brandenburgdas ganze Jahrkeines
Bremendas ganze Jahrkeines
Sachsendas ganze Jahrkeines
Sachsen-Anhaltdas ganze Jahrkeines
Thüringendas ganze Jahrkeines

Was kostet ein Verstoß bei Schneider in Rheinland-Pfalz?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Rheinland-Pfalz ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Schneider in Rheinland-Pfalz kontrolliert

Die Fischereiaufseher am Gewässer prüfen Schein, Angelkarte und Fang. Bestellt werden sie vom Fischereiamt, und der Gewässerbesitzer kann eigene, strengere Bedingungen ergänzen.

Mit welchen Fischen wird Schneider häufig verwechselt?

Schneider wird gelegentlich mit Ukelei verwechselt. Den Schneider erkennen Sie an der Seitenlinie, also der feinen Linie entlang der Körperseite. Sie ist oben und unten von einer dunklen Punktreihe eingefasst und sieht aus wie eine Naht. Der Ukelei fehlt diese Naht. Der Schneider hat außerdem einen dickeren Kopf und orange Flossenansätze. Der Schneider ist in den meisten Ländern das ganze Jahr geschont. Für die Ukelei gibt es keine Schonzeit und kein Mindestmaß. Wer einen Schneider für eine Ukelei hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß, für den ein Bußgeld droht.

Ein Kescher mit knotenlosem, feinem Netz schont die Schleimhaut des Fisches. Das hilft, wenn Sie einen zu kleinen Fisch zurücksetzen müssen.

Weitere Friedfische in Rheinland-Pfalz

Wie Schneider gehören diese Arten zu den Friedfischen. Auch für sie gelten in Rheinland-Pfalz eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Schneider in Rheinland-Pfalz

Gelten für Schneider an der Küste andere Regeln als im Binnenland?

Nein, für Schneider unterscheidet Rheinland-Pfalz nicht zwischen Küste und Binnenland.

Wann wurden die Regeln für Schneider in Rheinland-Pfalz zuletzt geändert?

Die Verordnung, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 11. Februar 2026. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.

Darf ich Schneider in Rheinland-Pfalz heute mitnehmen?

Nein, Schneider ist in Rheinland-Pfalz heute geschont. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie angeln.

Wie misst man Schneider in Rheinland-Pfalz richtig?

In Rheinland-Pfalz messen Sie Schneider von der Schnauzenspitze bis zum Ende des längsten Teils der Schwanzflosse. Ein festes Maßband oder Messbrett misst genauer als ein dehnbares Band.

Weicht die Schonzeit für Schneider in Rheinland-Pfalz von anderen Bundesländern ab?

Nein, alle 11 anderen Länder, die Schneider eigens regeln, haben dieselbe Schonzeit und dasselbe Mindestmaß wie Rheinland-Pfalz.

Rechtlich bindend ist allein die amtliche Fischereiverordnung von Rheinland-Pfalz, dazu kommen die Bedingungen Ihrer Angelkarte.