Wann darf ich Bachschmerle in Rheinland-Pfalz angeln?
Bachschmerle dürfen Sie in Rheinland-Pfalz an keinem Tag angeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Geht der Fisch trotzdem an den Haken oder ins Netz, setzen Sie ihn sofort schonend zurück.
Bachschmerle ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.
Schonzeit und Mindestmaß gelten für Bachschmerle in Rheinland-Pfalz bei jeder Angelart. Ob Sie mit Kunstköder, Fliege oder Pose fischen, ändert an den Regeln nichts.
Beim Ansitz haben Sie meist Zeit, einen Fisch in Ruhe zu bestimmen und zu messen. Nutzen Sie sie, bevor Sie ihn mitnehmen.
Schonzeit und Mindestmaß für Bachschmerle in allen Ländern
Eine Schonzeit von 92 Tagen gilt in 1 Ländern. Das ganze Jahr geschont ist Bachschmerle in Rheinland-Pfalz, Saarland, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Keine Schonzeit gilt in Bayern. Die Nachbarländer von Rheinland-Pfalz stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Rheinland-Pfalz | das ganze Jahr | keines |
| Saarland | das ganze Jahr | keines |
| Bayern | keine | keines |
| Mecklenburg-Vorpommern | 1. März bis 31. Mai | keines |
| Niedersachsen | das ganze Jahr | keines |
| Schleswig-Holstein | das ganze Jahr | keines |
Wie hoch ist das Bußgeld in Rheinland-Pfalz?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Rheinland-Pfalz ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Bachschmerle in Rheinland-Pfalz kontrolliert
Die Fischereiaufseher am Gewässer prüfen Schein, Angelkarte und Fang. Bestellt werden sie vom Fischereiamt, und der Gewässerbesitzer kann eigene, strengere Bedingungen ergänzen.
Wie unterscheidet sich Bachschmerle von ähnlichen Fischen?
Bachschmerle wird gelegentlich mit Schlammpeitzger verwechselt. Die Bachschmerle hat sechs Barteln, also Bartfäden am Maul, und ist marmoriert, mit heller Seitenlinie entlang der Körperseite. Der Schlammpeitzger hat zehn Barteln und mehrere dunkle Längsstreifen über den ganzen Körper. Vor allem junge Tiere werden oft verwechselt. Die Bachschmerle ist nur in einigen Ländern geschützt. Der Schlammpeitzger ist dagegen fast überall das ganze Jahr geschont. Wer einen Schlammpeitzger für eine Bachschmerle hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß.
Bachschmerle wird gelegentlich mit Steinbeißer verwechselt. Die Bachschmerle ist marmoriert und hat keinen Dorn unter dem Auge. Der Steinbeißer ist seitlich stark abgeflacht und trägt unter jedem Auge einen kleinen, aufstellbaren Dorn. Beide Arten haben sechs Barteln, also Bartfäden am Maul. Die Bachschmerle ist nur in einigen Ländern geschützt, der Steinbeißer dagegen fast überall das ganze Jahr. Vor allem bei kleinen Fischen hält man leicht einen Steinbeißer für eine Bachschmerle. Wer ihn dann mitnimmt, begeht einen Verstoß.
Weitere Friedfische in Rheinland-Pfalz
Wie Bachschmerle gehören diese Arten zu den Friedfischen. Auch für sie gelten in Rheinland-Pfalz eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Bachschmerle in Rheinland-Pfalz
Wann wurden die Regeln für Bachschmerle in Rheinland-Pfalz zuletzt geändert?
Die Verordnung, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 11. Februar 2026. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.
Gibt es für Bachschmerle in Rheinland-Pfalz ein Tageslimit?
Ein Tageslimit für Bachschmerle legen vor allem die Vereine fest, es steht auf Ihrer Angelkarte. Einige Länder begrenzen den Fang einzelner Arten zusätzlich in ihrer Verordnung. Diese Grenzen sind in unserer Auswertung nicht erfasst, fragen Sie im Zweifel beim Fischereiamt nach.
Welches Mindestmaß gilt für Bachschmerle in Rheinland-Pfalz?
Für Bachschmerle ist in dieser Regel kein Mindestmaß festgelegt.
Wer kontrolliert die Schonzeit von Bachschmerle in Rheinland-Pfalz?
Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.
Brauche ich für Bachschmerle eine besondere Erlaubnis?
Nein, für Bachschmerle verlangt die Landesverordnung keine eigene Erlaubnis neben Fischereischein und Angelkarte. Einzelne Vereine können auf der Angelkarte aber eigene Regeln für bestimmte Arten festlegen.
Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Wortlaut der Landesverordnung und die Bedingungen Ihrer Angelkarte.