Wann darf ich Schleie in Rheinland-Pfalz angeln?
Schleie dürfen Sie in Rheinland-Pfalz das ganze Jahr angeln, eine Schonzeit gibt es nicht. Mitnehmen dürfen Sie den Fisch, wenn er mindestens 25 Zentimeter lang ist.
Für Schleie gibt es keine Schonzeit. Ob Sie den Fisch mitnehmen dürfen, hängt allein von der Länge ab. Das Mindestmaß soll dafür sorgen, dass sich ein Tier mindestens einmal fortpflanzen konnte, bevor es mitgenommen wird.
Wer im Grenzgebiet angelt, prüft die Regeln für Schleie in beiden Ländern, denn jedes Land legt sie selbst fest.
Beim Grundangeln vom Ufer gelten Schonzeit und Mindestmaß genauso wie beim Spinnfischen. Auch wer einen Fisch nur kurz anhakt und gleich zurücksetzt, muss sie beachten.
Welches Mindestmaß gilt für Schleie in Rheinland-Pfalz?
Das Mindestmaß für Schleie beträgt 25 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende des längsten Teils der Schwanzflosse.
Schonzeit und Mindestmaß für Schleie in allen Ländern
Das Mindestmaß für Schleie reicht von 25 Zentimetern in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen bis 26 Zentimetern in Bayern. Die längste Schonzeit hat Hessen mit 61 Tagen vom 1. Mai bis 30. Juni, die kürzeste Baden-Württemberg mit 47 Tagen. Keine Schonzeit gilt in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Nachbarländer von Rheinland-Pfalz stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Rheinland-Pfalz | keine | 25 cm |
| Baden-Württemberg | 15. Mai bis 30. Juni | 25 cm |
| Hessen | 1. Mai bis 30. Juni | 25 cm |
| Nordrhein-Westfalen | keine | 25 cm |
| Saarland | keine | 25 cm |
| Bayern | 1. Mai bis 30. Juni | 26 cm |
| Berlin | keine | 25 cm |
| Brandenburg | keine | 25 cm |
| Hamburg | keine | 25 cm |
| Mecklenburg-Vorpommern | keine | 25 cm |
| Sachsen | keine | 25 cm |
| Sachsen-Anhalt | keine | 25 cm |
| Schleswig-Holstein | keine | 25 cm |
| Thüringen | keine | 25 cm |
Wie hoch ist das Bußgeld in Rheinland-Pfalz?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Rheinland-Pfalz ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Schleie in Rheinland-Pfalz kontrolliert
Die Fischereiaufseher am Gewässer prüfen Schein, Angelkarte und Fang. Bestellt werden sie vom Fischereiamt, und der Gewässerbesitzer kann eigene, strengere Bedingungen ergänzen.
Woran Sie Schleie erkennen
Eine Art, mit der Schleie häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.
Weitere Friedfische in Rheinland-Pfalz
Wie Schleie gehören diese Arten zu den Friedfischen. Auch für sie gelten in Rheinland-Pfalz eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Schleie in Rheinland-Pfalz
Wie misst man Schleie in Rheinland-Pfalz richtig?
In Rheinland-Pfalz messen Sie Schleie von der Schnauzenspitze bis zum Ende des längsten Teils der Schwanzflosse. Ein festes Maßband oder Messbrett misst genauer als ein dehnbares Band.
Welches Mindestmaß gilt für Schleie in Rheinland-Pfalz?
Das Mindestmaß für Schleie beträgt 25 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende des längsten Teils der Schwanzflosse.
Wer kontrolliert die Schonzeit von Schleie in Rheinland-Pfalz?
Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.
Brauche ich für Schleie eine besondere Erlaubnis?
Nein, für Schleie verlangt die Landesverordnung keine eigene Erlaubnis neben Fischereischein und Angelkarte. Einzelne Vereine können auf der Angelkarte aber eigene Regeln für bestimmte Arten festlegen.
Gilt für Schleie in Rheinland-Pfalz ein Höchstmaß?
Nein, für Schleie gilt in Rheinland-Pfalz kein Höchstmaß. Sie dürfen den Fisch in jeder Größe über dem Mindestmaß mitnehmen.
Verbindlich sind die Fischereiverordnung von Rheinland-Pfalz in ihrer aktuellen Fassung und die Regeln auf Ihrer Angelkarte.