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Wann darf ich Große Teichmuschel in Rheinland-Pfalz sammeln?

Große Teichmuschel dürfen Sie in Rheinland-Pfalz an keinem Tag sammeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Muscheln, die Sie finden, lassen Sie an Ort und Stelle im Wasser.

Schonzeit
das ganze Jahr
Mindestmaß
keines
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
10.000 Euro

Große Teichmuschel ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.

Wie weicht Rheinland-Pfalz bei Große Teichmuschel von den anderen Ländern ab?

Das ganze Jahr geschont ist Große Teichmuschel in Rheinland-Pfalz, Hessen, Saarland, Bayern, Sachsen und Thüringen. Die Nachbarländer von Rheinland-Pfalz stehen zuerst.

Schonzeit und Mindestmaß für Große Teichmuschel in 6 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Rheinland-Pfalzdas ganze Jahrkeines
Hessendas ganze Jahrkeines
Saarlanddas ganze Jahrkeines
Bayerndas ganze Jahrkeines
Sachsendas ganze Jahrkeines
Thüringendas ganze Jahrkeines

Wie hoch ist das Bußgeld in Rheinland-Pfalz?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Rheinland-Pfalz ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Große Teichmuschel in Rheinland-Pfalz kontrolliert

Zuständig ist das Fischereiamt des Kreises, am Gewässer übernehmen das die Fischereiaufseher. Was auf Ihrer Angelkarte steht, gilt zusätzlich zur Landesverordnung.

Wie unterscheidet sich Große Teichmuschel von ähnlichen Arten?

Große Teichmuschel wird gelegentlich mit Chinesische Teichmuschel verwechselt. Die Große Teichmuschel wird bis etwa 20 Zentimeter groß, glänzt innen stark perlmuttartig und lebt nur in stehenden Gewässern. Die Chinesische Teichmuschel wird über 25 Zentimeter groß, ihre Schale ist oft rötlich-braun, und der Buckel am oberen Schalenrand sitzt weiter in der Mitte. Die Große Teichmuschel ist in einigen Ländern das ganze Jahr geschont. Die Chinesische Teichmuschel stammt aus Asien und macht heimischen Muscheln wie der Großen Teichmuschel den Lebensraum streitig. Für sie gibt es keine Schonzeit. Wer die heimische Muschel für die fremde hält und mitnimmt, schadet einer geschützten Art.

Weitere Muscheln in Rheinland-Pfalz

Wie Große Teichmuschel gehören diese Arten zu den Muscheln. Auch für sie gelten in Rheinland-Pfalz eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Große Teichmuschel in Rheinland-Pfalz

Mit welchen Arten wird Große Teichmuschel häufig verwechselt?

Große Teichmuschel wird am häufigsten mit Chinesische Teichmuschel verwechselt. Die Große Teichmuschel wird bis etwa 20 Zentimeter groß, glänzt innen stark perlmuttartig und lebt nur in stehenden Gewässern. Die Chinesische Teichmuschel wird über 25 Zentimeter groß, ihre Schale ist oft rötlich-braun, und der Buckel am oberen Schalenrand sitzt weiter in der Mitte.

Wann wurden die Regeln für Große Teichmuschel in Rheinland-Pfalz zuletzt geändert?

Die Verordnung, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 11. Februar 2026. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.

Darf ich Große Teichmuschel in Rheinland-Pfalz heute mitnehmen?

Nein, Große Teichmuschel ist in Rheinland-Pfalz heute geschont. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie fangen.

Wann ist Große Teichmuschel in Rheinland-Pfalz geschont?

Große Teichmuschel ist in Rheinland-Pfalz das ganze Jahr geschont. Die Werte stammen aus der Fischereiverordnung des Landes.

Weicht die Schonzeit für Große Teichmuschel in Rheinland-Pfalz von anderen Bundesländern ab?

Nein, alle 5 anderen Länder, die Große Teichmuschel eigens regeln, haben dieselbe Schonzeit und dasselbe Mindestmaß wie Rheinland-Pfalz.

Verbindlich sind die Fischereiverordnung von Rheinland-Pfalz in ihrer aktuellen Fassung und die Regeln auf Ihrer Angelkarte.