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Wann darf ich Steinkrebs in Rheinland-Pfalz fangen?

Steinkrebs dürfen Sie in Rheinland-Pfalz an keinem Tag fangen oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Geht das Tier trotzdem an den Haken oder ins Netz, setzen Sie es sofort schonend zurück.

Schonzeit
das ganze Jahr
Mindestmaß
keines
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
10.000 Euro

Steinkrebs ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.

Wie weicht Rheinland-Pfalz bei Steinkrebs von den anderen Ländern ab?

Das ganze Jahr geschont ist Steinkrebs in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Bayern, Sachsen und Thüringen. Die Nachbarländer von Rheinland-Pfalz stehen zuerst.

Schonzeit und Mindestmaß für Steinkrebs in 8 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Rheinland-Pfalzdas ganze Jahrkeines
Baden-Württembergdas ganze Jahrkeines
Hessendas ganze Jahrkeines
Nordrhein-Westfalendas ganze Jahrkeines
Saarlanddas ganze Jahrkeines
Bayerndas ganze Jahrkeines
Sachsendas ganze Jahrkeines
Thüringendas ganze Jahrkeines

Was kostet ein Verstoß bei Steinkrebs in Rheinland-Pfalz?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Rheinland-Pfalz ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Steinkrebs in Rheinland-Pfalz kontrolliert

Die Fischereiaufseher am Gewässer prüfen Schein, Angelkarte und Fang. Bestellt werden sie vom Fischereiamt, und der Gewässerbesitzer kann eigene, strengere Bedingungen ergänzen.

Wie unterscheidet sich Steinkrebs von ähnlichen Arten?

Steinkrebs wird gelegentlich mit Edelkrebs verwechselt. Der Steinkrebs hat eine helle, weißliche Scherenunterseite, der Edelkrebs eine rote. Hinter den Augen trägt der Steinkrebs nur ein Paar Leisten, der Edelkrebs zwei. Der Steinkrebs bleibt außerdem kleiner, die Weibchen werden bis etwa 8, die Männchen bis etwa 12 Zentimeter lang. Der Steinkrebs ist überall, wo die Fischereiverordnung ihn nennt, das ganze Jahr geschont. Den Edelkrebs dürfen Sie dagegen in einigen Ländern außerhalb der Schonzeit und ab einem Mindestmaß mitnehmen. Wer dort einen Steinkrebs für einen Edelkrebs hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß.

Weitere Krebse in Rheinland-Pfalz

Wie Steinkrebs gehören diese Arten zu den Krebsen. Auch für sie gelten in Rheinland-Pfalz eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Steinkrebs in Rheinland-Pfalz

Brauche ich für Steinkrebs eine besondere Erlaubnis?

Nein, für Steinkrebs verlangt die Landesverordnung keine eigene Erlaubnis neben Fischereischein und Angelkarte. Einzelne Vereine können auf der Angelkarte aber eigene Regeln für bestimmte Arten festlegen.

Warum liegt die Schonzeit von Steinkrebs in genau diesen Monaten?

Steinkrebs ist in Rheinland-Pfalz das ganze Jahr geschont, es gibt also keine einzelnen Monate. Eine ganzjährige Schonung schützt vor allem seltene und gefährdete Arten.

Gelten die Regeln für Steinkrebs auch an privaten Gewässern?

Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Einige Länder nehmen Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer davon aus. Fragen Sie im Zweifel beim Besitzer des Gewässers oder beim Fischereiamt nach.

Wer kontrolliert die Schonzeit von Steinkrebs in Rheinland-Pfalz?

Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.

Gilt für Steinkrebs in Rheinland-Pfalz ein Höchstmaß?

Nein, für Steinkrebs gilt in Rheinland-Pfalz kein Höchstmaß. Sie dürfen das Tier in jeder Größe über dem Mindestmaß mitnehmen.

Rechtlich bindend ist allein die amtliche Fischereiverordnung von Rheinland-Pfalz, dazu kommen die Bedingungen Ihrer Angelkarte.