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Wann darf ich Aal in Rheinland-Pfalz angeln?

Aal dürfen Sie in Rheinland-Pfalz das ganze Jahr angeln, eine Schonzeit gibt es nicht. Mitnehmen dürfen Sie den Fisch, wenn er mindestens 50 Zentimeter lang ist.

Schonzeit
keine
Mindestmaß
50 cm
Status heute
Erlaubt
Bußgeld bis zu
10.000 Euro

Für Aal gibt es keine Schonzeit. Ob Sie den Fisch mitnehmen dürfen, hängt allein von der Länge ab. Das Mindestmaß soll dafür sorgen, dass sich ein Tier mindestens einmal fortpflanzen konnte, bevor es mitgenommen wird.

Wer im Grenzgebiet angelt, prüft die Regeln für Aal in beiden Ländern, denn jedes Land legt sie selbst fest.

Auch beim Fliegenfischen gelten die Regeln für jede Art, selbst wenn Sie jeden Fisch zurücksetzen.

Ab welcher Länge darf Aal in Rheinland-Pfalz mit?

Das Mindestmaß für Aal beträgt 50 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende des längsten Teils der Schwanzflosse. Beim Aal gehen Rücken-, Schwanz- und Afterflosse in einen durchgehenden Saum über, gemessen wird bis zu dessen Ende an der Schwanzspitze.

Messregel beim Aal: von der Schnauzenspitze bis zum Ende des Flossensaums an der SchwanzspitzeSchnauzenspitzeSchwanzspitze

Was gilt für Aal in den Nachbarländern von Rheinland-Pfalz?

Das Mindestmaß für Aal reicht von 35 Zentimetern in Niedersachsen bis 50 Zentimetern in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die längste Schonzeit hat Baden-Württemberg mit 168 Tagen vom 15. September bis 1. März, die kürzeste Mecklenburg-Vorpommern mit 90 Tagen. Keine Schonzeit gilt in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Die Nachbarländer von Rheinland-Pfalz stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Aal in 16 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Rheinland-Pfalzkeine50 cm
Baden-Württemberg15. September bis 1. März50 cm
Hessen15. September bis 1. März50 cm
Nordrhein-Westfalenkeine50 cm
Saarlandkeine50 cm
Bayern1. Oktober bis 31. Dezember50 cm
Berlinkeine50 cm
Brandenburgkeine50 cm
Bremenkeine45 cm
Hamburgkeine45 cm
Mecklenburg-Vorpommern1. Dezember bis 28. Februar50 cm
Niedersachsenkeine35 cm
Sachsenkeine50 cm
Sachsen-Anhaltkeine50 cm
Schleswig-Holsteinkeine50 cm
Thüringen1. November bis 28. Februar50 cm

Welches Bußgeld droht in Rheinland-Pfalz bei einem Verstoß?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Rheinland-Pfalz ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Aal in Rheinland-Pfalz kontrolliert

Die Kontrolle übernehmen Fischereiaufseher, die das Fischereiamt Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt einsetzt. Der Verein, dem das Gewässer gehört, darf auf der Angelkarte strengere, aber keine lockereren Regeln festlegen.

Mit welchen Fischen wird Aal häufig verwechselt?

Aal wird gelegentlich mit Quappe verwechselt. Der Aal hat keine Barteln, also keine Bartfäden am Maul. Die Quappe trägt einen langen Bartfaden am Kinn und zwei sehr kurze an den Nasenlöchern. Der Aal ist außerdem schlanker und schlangenförmig, und seine Rücken-, Schwanz- und Afterflosse gehen in einen durchgehenden Saum über. Bei der Quappe sind Rücken- und Schwanzflosse deutlich getrennt. Für den Aal gilt im Binnenland überall ein Mindestmaß, in einigen Ländern auch eine Schonzeit. Die Quappe ist dagegen in einigen Ländern das ganze Jahr geschont. Wer dort eine Quappe für einen Aal hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß, für den ein Bußgeld droht. Im Meer und im Brackwasser, dem Mischwasser aus Salz- und Süßwasser an der Küste, dürfen Angler den Aal derzeit gar nicht fangen.

Ist ein Fisch knapp zu klein, setzen Sie ihn gleich zurück. Nachmessen zu Hause hilft nicht, bei einer Kontrolle zählt die Länge am Wasser.

Weitere Wanderfische in Rheinland-Pfalz

Wie Aal gehören diese Arten zu den Wanderfischen. Auch für sie gelten in Rheinland-Pfalz eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Aal in Rheinland-Pfalz

Wie misst man Aal in Rheinland-Pfalz richtig?

In Rheinland-Pfalz messen Sie Aal von der Schnauzenspitze bis zum Ende des längsten Teils der Schwanzflosse. Beim Aal gehen Rücken-, Schwanz- und Afterflosse in einen durchgehenden Saum über, gemessen wird bis zu dessen Ende an der Schwanzspitze. Ein festes Maßband oder Messbrett misst genauer als ein dehnbares Band.

Was kostet ein Verstoß gegen die Schonzeit von Aal in Rheinland-Pfalz?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Rheinland-Pfalz ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wann wurden die Regeln für Aal in Rheinland-Pfalz zuletzt geändert?

Die Verordnung, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 11. Februar 2026. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.

Warum liegt die Schonzeit von Aal in genau diesen Monaten?

Für Aal gilt in Rheinland-Pfalz keine Schonzeit. Geschützt wird die Art über das Mindestmaß.

Gibt es für Aal in Rheinland-Pfalz ein Tageslimit?

Ein Tageslimit für Aal legen vor allem die Vereine fest, es steht auf Ihrer Angelkarte. Einige Länder begrenzen den Fang einzelner Arten zusätzlich in ihrer Verordnung. Diese Grenzen sind in unserer Auswertung nicht erfasst, fragen Sie im Zweifel beim Fischereiamt nach.

Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Wortlaut der Landesverordnung und die Bedingungen Ihrer Angelkarte.